Deutschland

Berliner Senat urteilt: Waldorfschule darf Tochter von AfD-Politiker abweisen

Die Freie Waldorfschule in Treptow-Köpenick lehnte die Tochter eines AfD-Politikers ab. Die Senatsbildungsverwaltung entschied, dass die Schule im Sinne ihrer "freien Schülerauswahl" agiert habe. Nur eine Ablehnung wegen "ethnischer Herkunft" eines Kindes wäre Unrecht gewesen.
Berliner Senat urteilt: Waldorfschule darf Tochter von AfD-Politiker abweisen Quelle: Reuters © Fabrizio Bensch

Die Tochter eines nicht namentlich genannten AfD-Politikers, der Abgeordneter in Berlin ist, besuchte den Waldorf-Kindergarten im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Die Anmeldung an der Waldorf-Grundschule aber wurde letztes Jahr abgewiesen. Der Fall führte zu Diskussionen in der Waldorfschule, in den Medien und in der Politik. Der betroffene Vater des Mädchens sagte über ein Treffen mit der Schule: 

Es ist schade, wie es gelaufen ist. Es wurde nur politisch gefragt, es wurden nur AfD-Positionen abgeklopft. 

Für ihn schien es so, als habe sich die Schule bereits vor dem Gespräch gegen die Aufnahme der Tochter entschieden. Diskussionen mit der Schule folgten. Der Vorstandssprecher im Bund der Freien Waldorfschulen verwies darauf, dass "grundsätzlich" die Waldorfschulen "allen Kindern offen" stünden. Die betreffende Schule habe hier eine schwierige Entscheidung getroffen, und man wünscht sich, dass diese nochmals überdacht wird. 

Bei dem Urteil verwies die Senatsbildungsverwaltung auf das "Recht der freien Schülerauswahl" für private Schulen. Das Gleichbehandlungsgesetz (AGG) habe für Privatschulen lediglich eine eingeschränkte Anwendbarkeit. Es gelte lediglich "bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft". 

Der Fraktionschef der AfD, Georg Pazderski: 

Ausgrenzung und Sippenhaft verstoßen gegen alle Grundsätze einer freien Gesellschaft und zeigen das schwierige Verhältnis von Teilen des Senats zum Grundgesetz. 

Die AfD-Fraktion Berlin hierzu auf Twitter:

Auch die Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) kann das Urteil der Senatsbildungsverwaltung nicht nachvollziehen: 

Ich finde, die Entscheidung der Schule ist nur schwer nachzuvollziehen. 

Kritik kam ebenfalls vom Lehrerverband. Der Geschäftsführer der Schule, Peter Lange, wies darauf hin, dass die Eltern ebenfalls ein Teil der Klassengemeinschaft wären. Dem Kind fehle es an Unvoreingenommenheit. 

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