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Tödliches Autorennen in Berlin: Beide Raser erneut wegen Mordes verurteilt

Im Fall eines tödlichen Autorennens in der Berliner Innenstadt im Februar 2016 hat das Landgericht zwei Raser zum zweiten Mal wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben.
Tödliches Autorennen in Berlin: Beide Raser erneut wegen Mordes verurteiltQuelle: www.globallookpress.com

Ein 69-Jähriger wurde damals in Berlin in seinem Wagen gerammt und starb. Zwei Männer waren zuvor in ihren Autos im westlichen Zentrum Berlins den Kurfürstendamm entlanggerast. Gut drei Jahre nach diesem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt hat das Landgericht Berlin nun zum zweiten Mal die zwei Raser verurteilt, und zwar wegen gemeinschaftlichen Mordes. Es verhängte lebenslange Gefängnisstrafen. Die erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben.

Tod eines 69-Jährigen billigend in Kauf genommen

Das Gericht in der Hauptstadt sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die heute 30 bzw. 27 Jahre alten Fahrer in ihren hochmotorisierten Autos den Tod eines 69-Jährigen billigend in Kauf nahmen.

Was geschah, hatte mit Fahrlässigkeit nichts zu tun", sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. "Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt."

Die Raser seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen, ihre Fahrzeuge hätten sie förmlich vergöttert.

Die beiden Männer waren spontan mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Ku'damm gerast. Der jetzt 30-Jährige hatte den Jeep des unbeteiligten Rentners gerammt, dieser starb noch in seinem Wagen. Der Jeep war meterweit durch die Luft geschleudert worden. Die beiden Raser wurden allerdings kaum verletzt.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Richter kamen erneut zum gleichen Schluss

Deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall hatte eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts gegen beide Männer bereits im Februar 2017 lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) befand aber den bedingten Tötungsvorsatz als unzureichend begründet. Das Urteil wurde daher aufgehoben, eine Neuverhandlung angeordnet. Doch die Richter in der Hauptstadt kamen nun auch in dem neuerlichen Prozess zu dem gleichen Schluss.

In seinem Schlusswort hatte der 30-jährige Angeklagte eingeräumt, er würde "gern ungeschehen machen, was geschehen ist". Auch der jüngere Angeklagte hatte betont, er wolle sich aufrichtig entschuldigen.

Seit Oktober 2017 können Teilnehmer an illegalen Autorennen härter bestraft werden. Im Strafgesetzbuch gibt es nun den Paragrafen 315d. Wird durch ein "verbotenes Kraftfahrzeug-Rennen" der Tod eines anderen Menschen verursacht, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Rückwirkend konnte diese neue Regelung auf den Berliner Raser-Fall aber nicht angewandt werden.

Laut Statistik ermittelt die Polizei in Berlin seit Inkrafttreten der neuen Regelung bis Ende 2018 bereits wegen weiterer 298 illegaler Autorennen. Der BGH hatte erst Anfang März in einem anders gelagerten Fall bestätigt, dass ein rücksichtsloser Raser als Mörder verurteilt werden kann. Dieser Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei weitere schwer verletzt. Die Karlsruher Richter bekräftigten die lebenslange Haftstrafe der Vorinstanz vom Februar 2018 wegen eines bedingten Tötungsvorsatzes.

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(dpa/rt deutsch)

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