Deutschland

Regierungssprecher zu Jahrestag der Skripal-Vergiftung: "Ich kann dazu überhaupt nichts beitragen"

Am 4. März 2018 wurde ein mutmaßliches Gift-Attentat auf den Ex-Doppelagenten Sergei Skripal verübt. Trotz vehementer Bitten seiner 91-jährigen Mutter, haben die britischen Behörden noch immer keinerlei Lebenszeichen von ihm veröffentlicht. RT fragte nun auf der BPK nach.
Regierungssprecher zu Jahrestag der Skripal-Vergiftung: "Ich kann dazu überhaupt nichts beitragen"

Mehr zum ThemaRegierungspressekonferenz zu Skripal: Hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag angelogen?

Auch nach einem Jahr werden die Skripals noch immer konsequent durch die britischen Behörden abgeschirmt. Vor über einem halben Jahr sind sie nach offizieller Verlautbarung aus dem Krankenhaus entlassen worden, doch selbst engsten Familienangehörigen in Russland wird bisher jeder Kontakt oder auch nur die Veröffentlichung eines Lebenszeichen von britischer Seite verweigert. 

Mehr zum Thema - Nichte von Sergei Skripal: Kein Lebenszeichen seit März 2018 - Mein Onkel ist vermutlich schon tot

RT Deutsch fragte auf der Bundespressekonferenz die Regierungssprecher, wie die Bundesregierung angesichts des Jahrestags die völlig Abschirmung und Verneinung jeglichen Lebenszeichens gegenüber den Verwandten von Sergei Skripal bewertet und ob der Bundesregierung Informationen vorliegen, die belegen, das der ehemalige Doppelagent noch am Leben ist. Die Antworten von Regierungssprecher Steffen Seibert in der Causa Skripal stehen für sich: 

Mehr zum ThemaDie Vergiftung der Skripals - Motive, Plausibilitäten und gezielte Irreführung

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.