Deutschland

Tödlicher Unfall mit Streifenwagen – Polizist war offenbar stark alkoholisiert

Vor gut einem Jahr starb eine junge Frau in Berlin, nachdem ein Einsatzwagen mit hoher Geschwindigkeit ihren Wagen gerammt hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt auch wegen Trunkenheit, denn der Fahrer hatte wohl rund ein Promille Alkohol im Blut.
Tödlicher Unfall mit Streifenwagen  – Polizist war offenbar stark alkoholisiert Quelle: www.globallookpress.com

Ein Berliner Polizeibeamter steht in Verdacht, möglicherweise stark alkoholisiert einen tödlichen Unfall verursacht zu haben. 

Vor rund einem Jahr hatte der Polizist auf einer Einsatzfahrt mit hoher Geschwindigkeit das Auto einer 21-Jährigen gerammt, die noch am Unfallort nahe dem Roten Rathaus ihren Verletzungen erlag. Der Fahrer des Polizeiautos und sein Kollege waren zu einem Raubüberfall unterwegs gewesen, der sich jedoch als Fehlalarm herausstellte. 

Gegen den Fahrer wurde zunächst wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Aus einem aktuellen Gutachten geht nun hervor, dass der Fahrer des Streifenwagens 1,0 Promille Alkohol im Blut hatte. Außerdem war der Einsatzwagen demnach mit 134 Stundenkilometern unterwegs, bei rund 30 km/h weniger wäre der Tod der jungen Frau vermeidbar gewesen.

Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik, die am Mittwoch von den Erkenntnissen erfahren haben soll, sicherte der Familie ihren persönlichen Einsatz für die Aufklärung zu:

Der Unfall war entsetzlich, an Schwere kaum zu übertreffen. Auch wenn Fragen nach Schuld und Verantwortung erst nach Ende der Ermittlungen durch ein Gericht geklärt werden können, erschüttert der bloße Verdacht."  

Am 29. Januar dieses Jahres waren auch die Eltern der 21-jährigen Fabien M. bei einer Mahnwache nahe des Unfallortes, wie die Berliner Morgenpost berichtete. Gegenüber der Zeitung beklagte sich die Mutter der Getöteten darüber, dass in dem Jahr seit dem Unfall nichts passiert sei.

Gelten für Beamte andere Gesetze?" 

Die Staatsanwaltschaft hingegen begründete die Verzögerung in den Ermittlungen damit, dass kurz vor dem Abschluss erster Ermittlungen die Nebenkläger den anonymen Hinweis erhalten haben, dass der Polizist alkoholisiert gewesen sein soll. Zunächst hieß es, die Fahrerin habe selbst während des Unfalls telefoniert, was die Handydaten aber widerlegten.

Da am Unfallort kein Bluttest gemacht worden war, ergab erst die nach den Hinweisen von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Patientenakte des beim Unfall verletzten Polizisten, dass bei diesem rund 1 Promille im Blut festgestellt wurde.

Der Unfallort im Januar vergangenen Jahres zeugt davon, dass der Zusammenprall mit heftiger Wucht geschah:

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