Deutschland

Vier Jahre nach Germanwings-Absturz: Hinterbliebene fordern höhere Entschädigungen von Lufthansa

Alle 150 Passagiere an Bord der Germanwings-Maschine starben, als im März 2015 der Copilot die Maschine absichtlich gegen einen Berg in den Alpen steuerte. Die Lufthansa hatte jedem nächsten Angehörigen 10.000 Euro gezahlt. Den Hinterbliebenen ist dies zu wenig. Sie haben Klage eingereicht.
Vier Jahre nach Germanwings-Absturz: Hinterbliebene fordern höhere Entschädigungen von LufthansaQuelle: Reuters © Fabrizio Bensch

Hinterbliebene der Todesopfer fordern weitere Zahlungen von der Lufthansa. Ingesamt werden acht Millionen Euro an Schmerzensgeld gefordert. Die bisherigen Zahlungen von 10.000 Euro pro Person an nahe Angehörige seien nicht ausreichend, so die Kläger. 

Am 24. März 2015 steuerte der Copilot Andreas Lubitz die Germanwings-Maschine mit der Flugnummer 4U9525 mit Absicht gegen einen Berg in den französischen Alpen, so das Ergebnis der Ermittler. An Bord befanden sich auch 16 Schüler und zwei Lehrer des Joseph-Königs-Gymnasiums Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, die auf dem Heimweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren. Keiner der 150 Insassen an Bord der Maschine, die in Barcelona gestartet war, überlebte. 

Die frühere Klage der Hinterbliebenen gegen die Flugschule, an welcher der Copilot gelernt hatte, wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass diese sich in den USA befände, aber ein deutsches Gericht über den Fall entscheiden müsse. Die Ausbildung, welcher er an einer Flugschule in Arizona (Airline Training Center Arizona) absolvierte, konnte Lubitz aufgrund seiner psychischen Erkrankungen lediglich mit einer Sondergenehmigung beenden. Nun gehen 200 Hinterbliebene gegen die Lufthansa AG vor. 

Der Berliner Anwalt Elmar Giemulla vertritt die Hinterbliebenen der Opfer. Die Klage wurde vor der Verstreichung einer Verjährungsfrist eingereicht. Er will erkennbar machen, "an welcher Stelle im Weltkonzern der psychisch kranke Copilot durch das Kontrollnetz gefallen ist": 

Wir wollen die Lufthansa nicht vom Haken lassen und haben sie als Beklagte hinzugefügt, bevor eine Verjährungsfrist am 1. Januar 2019 abgelaufen wäre. 

Der Copilot hatte den Piloten aus dem Cockpit ausgesperrt und bewusst die Maschine an einem Berg zerschellen lassen. Im Abschlussbericht der französischen Flugunfalluntersuchungsbehörde BEA heißt es:

Die Kollision mit dem Boden wurde durch eine bewusste und geplante Handlung des Copiloten verursacht, der entschieden hatte, Suizid zu begehen, während er alleine im Cockpit war. 

Der Vater des Copiloten äußerte Zweifel daran, dass sein Sohn depressiv gewesen sei und die Maschine absichtlich zum Absturz brachte. Der Berliner Anwalt will eine Einsicht in die Akten der Flugschule erzwingen und Zeugen in den USA verhören. Ab Mitte Februar wird das Landgericht Essen mit den Verhandlungen beginnen. Gegen die Flugschule in den USA versuchen die Angehörigen weiter zu klagen. 

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