Deutschland

Bundesländer planen Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Justizvollzugsanstalten

Ginge es nach den Plänen der Bundesländer, könnten Abschiebehäftlinge bald in regulären Justizvollzugsanstalten untergebracht werden. Hierzu bedürfte es aber noch einer Änderung von EU-Regeln. Die Abschiebhafteinrichtungen der Bundesländer sind ausgelastet, ein Ausbau zu teuer.
Bundesländer planen Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Justizvollzugsanstalten Quelle: Reuters © Michaela Rehle

Seit dem Jahr 2014 ist Deutschland nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet, Abschiebehäftlinge getrennt von Straftätern eigens in anderen Einrichtungen unterzubringen. Die Bundesländer wollen nun eine Änderung der EU-Rückführungsrichtlinie erwirken. Der Zeitung WELT läge ein Beschluss der Bundesländer hierzu vor:

(Die Bundesländer fordern) im Rahmen der Anpassung der EU-Rückführungsrichtlinie (...) Veränderungen im Bereich der Abschiebehaft. (Die Länderchefs) halten insbesondere eine Lockerung des Trennungsverbots für angezeigt, soweit dieses eine Unterbringung (in) demselben Gebäude auch dann verhindert, wenn eine vollständige Trennung des Vollzugs von Strafhaft und von Abschiebungshaft gewährleistet ist. 

Ausreisepflichtige Asylbewerber können, wenn sie als Gefährder eingestuft werden oder der Aufenthaltsort unsicher ist, in Abschiebehaft genommen werden. Es bedarf hierfür einer richterlichen Anordnung. Unterschieden wird zwischen einer Vorbereitungshaft bei einer zu befürchtenden Behinderung oder Vereitelung der Abschiebung und einer Sicherungshaft bei Fluchtgefahr. 

Ausbau der Abschiebehaftkapazitäten 

In Deutschland stehen insgesamt 427 Plätze in Abschiebehaftanstalten zur Verfügung. Die Kapazitäten reichen nicht aus. Im Bundesland Hessen ist ein Ausbau der Einrichtungen bis 2019 geplant, denn die "Plätze sind nahezu immer vollständig belegt und genügen nicht dem tatsächlichen Bedarf", so eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Südhessen. In Dresden wurde Anfang Dezember eine neue Abschiebehaftanstalt in Betrieb genommen. Zuvor war das Land Sachsen gezwungen, Plätze für die Abschiebehaft in anderen Bundesländern anzumieten. Eigentlich hätte die neue Einrichtung Sachsens schon im Sommer in Betrieb gehen sollen. Diese verfügt über mindestens 24, maximal 34 Plätze. Kostenpunkt: 12 Millionen Euro. 

Die größte Abschiebhaftanstalt befindet sich derzeit im nordrhein-westfälischen Paderborn. Diese bietet 140 Plätze. Dennoch reichen die Kapazitäten auch dort nicht aus. Geplant ist ein Ausbau auf 175 Plätze. Die Unterbringung führte immer wieder zu Kritik. Am 4. Juni nahm sich ein georgischer Mann dort das Leben. Er befand sich zu dem Zeitpunkt in Isolationshaft. 

Das neue Polizeigesetz in NRW, welches am 12. Dezember verabschiedet wurde, ermöglicht eine Unterbringung von Asylsuchenden mit geringen Chancen auf Bleiberecht in Einrichtungen für maximal 24 Monate. Zuvor waren es höchstens sechs Monate. 

Die meisten Abschiebungen scheitern daran, dass die Personen nicht aufzufinden sind. Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter, befürwortet angesichts der fehlenden Abschiebehaftplatze die Unterbringung in regulären Justizanstalten. Gegenüber der WELT sagte er:

Nur wer zum Rückführungstermin bereits in Abschiebehaft sitzt, kann auch sicher außer Landes gebracht werden, denn noch immer entziehen sich Tausende am vorgesehen Rückführungstag ihrer Abschiebung durch temporäres oder dauerhaftes Untertauchen. 

Im vergangenen Jahr wurden 23.966 Menschen aus Deutschland abgeschoben, davon wurden 4.000 Personen in andere EU-Staaten überstellt. Die meisten abgelehnten Asylbewerber wurden in die Balkanstaaten abgeschoben.

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