Deutschland

Grünen-Chefin: "Konsequentes Durchgreifen" gegen straffällige Asylbewerber

Die Grünen-Chefin Annalena Baerbock fordert ein "konsequentes Durchgreifen" bei der Abschiebung von Asylbewerbern, die straffällig geworden sind. Besonders bei Sexualverbrechen müsse schneller gehandelt werden. Sie kritisiert dabei fehlende Mittel für eine Strafverfolgung.
Grünen-Chefin: "Konsequentes Durchgreifen" gegen straffällige Asylbewerber Quelle: Reuters © Ralph Orlowski

Der Süddeutschen Zeitung sagte Annalena Baerbock, Chefin der Grünen: 

Straffällige Asylbewerber, die unsere Rechtsordnung nicht akzeptieren und vollziehbar ausreisepflichtig sind, sollten bei der Abschiebung vorgezogen werden. 

Sie wies darauf hin, dass es sich bei den Straftätern nur "um einen sehr kleinen Teil der Geflüchteten" handle. "Die große Mehrheit" verhalte sich "gesetzeskonform". 

Besonders bei Sexualverbrechen müsse schnell ein Urteil gefällt werden. Oft sei der Personalmangel ein Hinderungsgrund von Strafmaßnahmen: 

Wir müssen die rechtsstaatlichen Instrumente, die wir haben, besser nutzen. Das passiert nicht, wenn Staatsanwälte und Richterinnen fehlen. (...) Wir brauchen 400 Millionen Euro jährlich für mindestens zehn Jahre. 

Aus Deutschland werden straffällig gewordene Asylbewerber dann abgeschoben, "wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Seriendiebstähle und Raub können zur Ausweisung führen."

Fälle wie die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg im Oktober führten zu neuen Diskussionen über Abschiebungen von Sexualstraftätern. Unter den acht Tatverdächtigen sind sieben Syrer zwischen 19 und 29 Jahren. Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte bei der Innenministerkonferenz, dass auch straffällig gewordene Flüchtlinge aus Syrien nicht abgeschoben werden würden:

Im Moment kann in keine Region Syriens abgeschoben werden, das gilt auch für Kriminelle.  

Der Europäische Gerichtshof entschied am Dienstag in Straßburg, dass Spanien mit der Abschiebung wegen Drogenhandels verurteilter Marokkaner gegen Menschenrechte verstoßen hat. 

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