Deutschland

Diesel-Fahrverbote möglicherweise unverhältnismäßig: Falschmessungen bei Abgaswerten

Falsch positionierte Messstellen könnten das Ergebnis der gemessenen Werte aufgrund einer Nichtbeachtung einer EU-Regel zur Aufstellung der Messgeräte unnötig verschlechtert haben. Die Überprüfung der Aufstellungsorte hapere an Behinderung durch die Umweltministerien.
Diesel-Fahrverbote möglicherweise unverhältnismäßig: Falschmessungen bei Abgaswerten Quelle: Reuters © Fabian Bimmer

Deutschland diskutiert über Diesel-Fahrverbote. Erst am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass ab kommendem Sommer für die Autobahn A40 in Essen ein Diesel-Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge gilt. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Seit dem 1. Juni 2018 gilt in Hamburg ein Diesel-Fahrverbot. Auch Aachen, Stuttgart, Berlin, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Köln, Bonn und Mainz haben bereits Fahrverbote verhängt, die 2019 ihre Gültigkeit erlangen. 

In insgesamt 15 Städten in Deutschland seien die Schadstoff-Grenzwerte vor allem durch Dieselabgase weit überschritten. Hier wurden daher mit Automobilherstellern Verabredungen über "Umtauschprämien" erzielt. Mit Sicherheit ausgenommen von Fahrverboten sind allein neue Dieselfahrzeuge, die die Norm Euro 6d erfüllen. Bußgelder beim Verstoß gegen Diesel-Fahrverbote festzulegen ist Ländersache. Im Bußgeldkatalog ist derartiges bislang nicht erfasst. Es wird angenommen, dass ein Erstverstoß zwischen 20 und 80 Euro kosten wird. Die Polizei kann bei Kontrollen nur durch Einsichtnahme in den Fahrzeugschein feststellen, ob es sich bei dem Diesel-Fahrzeug um eine Kategorie handelt, die vom Fahrverbot betroffen ist. 

Kritik gibt es nun an den Messwerten, die zugrundegelegt wurden. Diese könnten in Wirklichkeit viel besser sein als angenommen. Grund ist die Nichteinhaltung einer EU-Regel für die Aufstellungsorte der Messstationen. Laut dieser müsse ein Mindestabstand von 25 Metern zur nächsten verkehrsreichen Kreuzung eingehalten werden. Bei den Stickstoff-Grenzwerten selbst, mit denen für Fahrverbote argumentiert wird, orientiert sich Deutschland jedoch korrekt an den EU-Vorgaben. 

Die FAZ am Sonntag schreibt, dass die Umweltämter sich gegen die Kritik wehren. Es sei schier nicht möglich gewesen, die Messstationen an anderer Stelle zu positionieren: 

Einige ältere Messstationen können von den Kriterien abweichen, da diese bereits lange vor der jetzigen Rechtsprechung aufgestellt wurden. 

Oliver Luksic, verkehrspolitischer Sprecher der FDP, sagte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung:

Es kann nicht sein, dass Deutschland das einzige Land in der EU ist, in dem die grüne Anti-Auto-Lobby darüber entscheidet, wie und wo gemessen wird, und dabei die EU-Messspielräume bewusst ausreizt und möglichst nah am Fahrbahnrand oder an Kreuzungen misst. Wir brauchen auch ein Umdenken und eine auf ein verhältnismäßiges Maß reduzierte Anwendung des Vorbeugeprinzips im Umweltrecht, das nicht nur in Sachen Schadstoffmessungen und Grenzwerte immer absurdere Form annimmt. 

Die Umweltministerien behindern die Kontrolle der Messstationen

Die Umweltämter stellten nun teilweise neue Messstationen auf, behielten aber die alten Stationen mit dem Argument bei, langfristige Entwicklungen verfolgen zu wollen. In Nordrhein-Westfalen ergaben Nachprüfungen der Messstationen Beanstandungen bei vier von acht Geräten. Unter den vier beanstandeten Messstationen müssen drei technisch überholt werden, ein Gerät war viel zu nah an einer großen Kreuzung positioniert. 

In einer Protokollerklärung der Länder Baden-Württembergs, Berlins, Bremens und Hessens heißt es: 

(Die grünen Verkehrsminister) wenden sich gegen eine Instrumentalisierung der Debatte um Messstellen und sprechen sich deutlich dafür aus, den Fokus auf die wirksamen Maßnahmen zur Reduktion der Luftbelastung zu legen.

Mehr zum Thema - Dieselstreit: Verkehrsminister Scheuer und Autokonzerne erzielen Kompromiss 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.