Deutschland

"Viele Kinder gehen hungrig zur Schule": Empörender UN-Bericht über soziale Lage in Deutschland

Ungleiche Lebensstandards in Ost und West, prekäre Arbeitsbedingungen, Mindestlohn-Umgehung, zu niedrige Hartz-IV-Sätze, Kinderarmut, Schüler, die hungrig zur Schule gehen, und Wohnungsnot: Die Anzahl der Kritikpunkte des UN-Berichts sind erschütternd.
"Viele Kinder gehen hungrig zur Schule": Empörender UN-Bericht über soziale Lage in DeutschlandQuelle: AFP © Tobias Schwarz

Der UN-Bericht, der im Oktober dieses Jahres vom UN-Wirtschafts- und Sozialrat angenommen wurde, kritisiert die immer noch gravierenden Unterschiede hinsichtlich der Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland. Der Rat empfiehlt der Bundesregierung, Maßnahmen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die im UN-Sozialpakt festgeschriebenen und auch in Deutschland gültigen Rechte von der Bevölkerung in Anspruch genommen werden können, unabhängig vom Wohnort. Die UN kritisiert zudem, dass die Bundesregierung nicht genügend Maßnahmen umsetzt, um sicherzustellen, dass Menschenrechte, auch von Privatunternehmen, respektiert werden.

Weiter bemängelte der Sozialausschuss des Weltbundes, dass "eine sehr große Anzahl von Menschen in diversen Formen prekärer Beschäftigung arbeiten". Diese Beschäftigten würden "geringe Gehälter bekommen" und einen "niedrigen sozialen Schutz genießen". Auch zeigten sich die Experten alarmiert, dass in Deutschland immer mehr Menschen zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn auf Hartz IV und andere Sozialleistungen angewiesen sind.

Während die UN die Einführung eines Mindestlohns begrüßt, äußerte sie auch Bedenken, da es in Deutschland keine verlässlichen Zahlen zu der tatsächlichen Befolgung des Mindestlohns gebe. Einer "signifikanten Anzahl von Arbeitern" würden Gehälter unterhalb des Mindestlohns ausgezahlt.

Die Experten kritisieren, dass "das Niveau der grundlegenden Sozialleistungen nicht genügt, um den Empfängern und deren Familien einen angemessenen Lebenstandard zu ermöglichen". Die Berechnung der Hartz-IV-Sätze sei verfehlt. Der Ausschuss äußerte zudem seine Besorgnis über die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger. Der Bericht empfiehlt der Bundesregierung, die Hartz-IV-Sätze auf ein akzeptables Niveau zu erhöhen.

Ein weiterer Kritikpunkt, der im UN-Bericht benannt wird, ist die Kinderarmut. Trotz einer fast 20-prozentigen Kinderarmut würde die Höhe des Kindergeldes nicht ausreichen, die grundlegenden Bedürfnisse der Kinder zu erfüllen. Aufgrund bürokratischer Hürden könnten nicht alle Berechtigten von den Sozialleistungen für Kinder profitieren. Noch erschreckender ist die Feststellung des Berichts:

Viele Kinder gehen immer noch ohne vorher gefrühstückt zu haben in die Schule."

Der Bericht spricht auch die sich immer weiter verschlechternde Situation auf dem Wohnungsmarkt an. 

[Der Ausschuss] ist besonders darüber besorgt, dass die Obergrenze für Mieten bei Hartz IV sehr niedrig sind. Das hat dazu geführt, dass viele Familien in Ballungsgebieten, die Hartz IV beziehen, andere grundlegende Ausgaben reduziert haben, um ihre Mieten zu zahlen oder sie deswegen obdachlos wurden.

Die UN stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Anzahl der Personen in Deutschland ohne angemessenen Wohnraum konstant steigt und mittlerweile 1,2 Millionen erreicht hat. Der Ausschuss "bedauere", dass die Bundesregierung keine Statistik über die Anzahl von Obdachlosen führt.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.