Deutschland

Musterklage gegen VW: Boxhandschuhe der Verbraucherschützer statt Samthandschuhe der Politik

Ab November wird die Musterfeststellungsklage Teil des deutschen Rechts. Die Verbraucherzentralen wollen damit gegen VW vor Gericht ziehen. Zehntausende Dieselfahrer zeigen sich interessiert.
Musterklage gegen VW: Boxhandschuhe der Verbraucherschützer statt Samthandschuhe der PolitikQuelle: Reuters © Matthias Rietschel

Einen Tag vor der bundesweit ersten Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal geben sich Verbraucherschützer kämpferisch.

Der 1. November 2018 wird Volkswagen als der Tag in Erinnerung bleiben, an dem auf die Samthandschuhe der Politik die Boxhandschuhe der Verbraucherschützer folgten", sagte der Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur.

Mehr zum Thema - Hauptgewinner Autoindustrie - Koalition einigt sich im Dieselstreit

Am Donnerstag will der Verband stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer gegen Volkswagen vor Gericht ziehen und Schadenersatz erstreiten.

Auch Verbraucherministerin Katarina Barley zeigte sich zuversichtlich, dass die Musterfeststellungsklage vielen Fahrern von Diesel-PKW helfen kann.

Unterschiedliche Berechnungen gehen allein für VW davon aus, dass zwei Millionen Verbraucher von einer Einer-für-alle-Klage profitieren können", sagte die SPD-Politikerin dem Handelsblatt.

Den Ausgang des Verfahrens könne man allerdings nicht vorhersagen.

Mehr zum ThemaDieselgate-Kommentar: Autokonzerne müssen Verantwortung übernehmen

Zehntausende Dieselfahrer interessiert

Das Instrument der Musterfeststellungsklage, auch Musterklage genannt, tritt zum 1. November in Kraft. Die Klage soll Verbrauchern helfen, bei Prozessen gegen Unternehmen leichter zu ihrem Recht zu kommen. Fast 40.000 Verbraucher hätten sich dafür interessiert, sagte Müller. Auch wenn sich am Ende nicht alle wirklich anschlössen, sei die Zahl doch "erfreulich groß".

Die Anwälte des Verbandes rechnen damit, dass sich mehrere Zehntausend Dieselfahrer in das offizielle Register eintragen, das nach Einreichung der Klage beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird.

Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. US-Umweltbehörden hatten festgestellt, dass nur bei Tests die Abgasreinigung voll aktiviert war, während der Ausstoß auf der Straße um ein Vielfaches höher lag. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen. Wenn sie nicht selbst vor Gericht gezogen sind, können sich die Besitzer der Musterfeststellungsklage anschließen.

Wir blicken mit Respekt zum Gericht nach Braunschweig und mit Optimismus und Kampfeswillen zum Verursacher des Skandals nach Wolfsburg", sagte Müller.

Volkswagen rechnet damit, dass der Fall danach zum Bundesgerichtshof geht. Barley schloss auch nicht aus, dass einzelne Fälle vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entschieden werden müssen.

Mehr zum Thema - Verkehrsexperte Herbert Behrens: „Politik und Automobilindustrie sind auf das Engste verbandelt“

Wenn die Verbraucherzentralen im Musterprozess Recht bekommen, müssen die Dieselfahrer die Höhe des Schadenersatzes allerdings selbst durchsetzen und dafür womöglich noch einmal vor Gericht ziehen. Barley hält es jedoch auch für möglich, dass VW in diesem Fall zu Entschädigungen bereit ist. Wenn im Musterfeststellungsverfahren geklärt wurde, dass es einen Anspruch auf Schadenersatz gebe, werde sich das beklagte Unternehmen "sehr gut überlegen, ob es sich überhaupt noch von jedem einzelnen Geschädigten verklagen lässt oder ob es nunmehr schnell, einfach und fair entschädigt", so Barley optimistisch.

(dpa/rt deutsch)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.