Deutschland

Klage gegen FDP: Landtagseinzug in Bayern in Gefahr

Die Freude bei der FDP nach der Landtagswahl, die 5 Prozent-Hürde geschafft zu haben, wird durch einen Rechtsstreit gefährdet. Derzeit prüft das Landgericht Passau eine Klage gegen die Wahlliste der FDP in Niederbayern, eingereicht von einem FDP-Kreisrat.
Klage gegen FDP: Landtagseinzug in Bayern in Gefahr Quelle: Reuters © Michele Tantussi

Bei der bayrischen Landtagswahl am Sonntag erzielte die FDP 5,1 Prozent der Stimmen. Die Stimmen in Niederbayern stehen nun aber durch eine Klage auf dem Spiel, so berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. 

Kreisrat Hansi Brandl aus Vilshofen (Stimmkreis Passau-West) setzte sich im Dezember gegen die Kandidatin Kreisvorsitzende Bettina Illein durch. Diese gab sich jedoch mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Die Kreisvorsitzende ließ erneut abstimmen, bis sie die Mehrheit erhielt. Brandl will sich nicht geschlagen geben und klagt. Das Landesschiedsgericht der FDP gab dem Einspruch statt, das Bundesschiedsgericht aber hob die Entscheidung wieder auf. Danach reichte er eine Zivilklage in Passau ein. 

Die CSU verpasste bei der Wahl die absolute Mehrheit und schaffte es nur noch auf 37,2 Prozent. Sie ist auf einen Koalitionspartner angewiesen. Am wahrscheinlichsten ist eine Koalition mit den Freien Wählern. Auch die SPD verzeichnete herbe Verluste. Sie büßte 9,7 Prozent der Stimmen ein. Als Wahlgewinner sehen sich hingegen die Grünen mit 17,5 Prozent der Stimmen und die Freien Wähler mit 11,6 Prozent. Die AfD trat zum ersten mal an und schaffte mit 10,2 Prozent den Einzug in den bayrischen Landtag. Damit ist sie in 15 von 16 Landtagen vertreten. Die Linke scheiterte mit 3,2 Prozent. 

Am bayrischen FDP-Ergebnis hat der niederbayrische Anteil 0,45 Prozent der Stimmen (60.634 Stimmen insgesamt). Falls das Landgericht Passau im Sinne Brandls entscheidet, würde die FDP in Bayern unter die 5 Prozent-Hürde rutschen.

Mehr zum Thema Nach der Bayern-Wahl: Horst Seehofer soll an allem schuld sein

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.