Deutschland

OVG Münster verfügt Rodungsstopp im Hambacher Wald

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt. Die Richter entsprachen damit am Freitag in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND. Der Energiekonzern RWE will mehr als die Hälfte des verbliebenen Waldes fällen.
OVG Münster verfügt Rodungsstopp im Hambacher Wald Quelle: Reuters © Reuters

Der BUND hatte argumentiert, dass der Wald mit seinem Bechsteinfledermaus-Vorkommen die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes habe und deshalb geschützt werden müsse. Das Gericht erklärte, dass die sich in diesem Zusammenhang stellenden überdurchschnittlich komplexen Tatsachen- und Rechtsfragen nicht im Eilverfahren beantworten ließen. Dies zeige schon der Umfang der in diesem Verfahren gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen von mehreren hundert Seiten. Hinzu kämen noch Dutzende Kisten Verwaltungsvorgänge. Die Rodung müsse vorerst gestoppt werden, damit keine "vollendete, nicht rückgängig zu machenden Tatsachen geschaffen" werden, durch die dem BUND "der Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren abgeschnitten" würde.

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Der Energiekonzern RWE will in den nächsten Monaten gut 100 von den bisher verbliebenen 200 Hektar des Waldes für den fortschreitenden Tagebau abholzen. RWE hält die Rodungen in den nächsten Monaten für "zwingend erforderlich". Eine vorübergehende Aussetzung der ab Oktober geplanten Abholzung würde die Stromerzeugung in den Kraftwerken in Frage stellen. Wegen des freiwilligen Verzichts auf Rodungen im vergangenen Jahr gebe es keinen zeitlichen Puffer mehr. Die Rodungssaison läuft von Anfang Oktober bis Ende März. Klima-Aktivisten hatten über Jahre mit ihrer Wald-Besetzung gegen die Braunkohle und für den Klimaschutz demonstriert.

Laut dem Gerichts müsse "geklärt werden, ob der Hambacher Forst, obwohl er der EU-Kommission bisher nicht nach der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Richtlinie als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemeldet worden sei, wegen der Vorkommen der Bechsteinfledermaus oder des großen Mausohrs oder des Lebensraumtyps des dortigen Waldes dem Schutzregime für 'potentielle FFH-Gebiete' unterfalle".

(dpa/rt deutsch)

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