Deutschland

Luxus-Pensionen für Altbundespräsidenten – Bundesrechnungshof moniert "lebenslange Vollausstattung"

Einem Medienbericht zufolge kritisierte der Bundesrechnungshof die übermäßigen Ausgaben zugunsten der Altbundespräsidenten. Ein Bundespräsident außer Dienst erhält Reisen und riesige Büros, Ausgaben variieren zwischen 900.000 Euro und 2,3 Millionen Euro
Luxus-Pensionen für Altbundespräsidenten – Bundesrechnungshof moniert "lebenslange Vollausstattung"Quelle: Reuters

Das Amt des Bundespräsidenten, dem Staatsoberhaupt in Deutschland, ist zwar keiner der drei klassischen Gewalten zuzuordnen.

Er verkörpert die Einheit des Staates. Autorität und Würde seines Amtes kommen gerade auch darin zum Ausdruck, dass es auf vor allem geistig-moralische Wirkung angelegt ist.

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Obwohl die Versorgung eines Altbundespräsidenten seit langem in starkem Kontrast zu den Renten von Normalbürgern und Steuerzahlern steht, widmet sich der Bundesrechnungshof einem Medienbericht zufolge nun erstmals der Ausstattung früherer Bundespräsidenten.

In einem 44 Seiten umfassenden Prüfbericht moniert die Behörde, bei den Ex-Staatsoberhäuptern habe sich ein Automatismus "lebenslanger Vollausstattung" entwickelt, zitiert die Bild (Freitag) unter Berufung auf den Prüfbericht, der ihr vorliege.

89.000 Euro Miete pro Jahr  Grundsätze von Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gesprengt

Die bisherigen Ausgaberegeln würden sich nicht "an den Grundsätzen von Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit" orientieren, heißt es. So stünden die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Büros der Altbundespräsidenten in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die Ex-Staatsoberhäupter seien "nur durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat im Büro" wirklich anwesend und verrichteten dort häufig ausschließlich private Tätigkeiten. Das Büro eines Altbundespräsidenten, dessen Name nicht explizit genannt wird, sei dem Bericht zufolge 268 Quadratmeter groß und koste 89.000 Euro Miete pro Jahr.

Je Bundespräsident variierten dabei die Ausgaben zwischen 0,9 und 2,3 Mio. Euro", schreibt der Rechnungshof.

Laut Gesetz sollten zudem die Reisen von Altbundespräsidenten eigentlich nicht aus Steuermitteln bezahlt werden. Doch tatsächlich habe das Präsidialamt "sämtliche geltend gemachten Reisekosten" erstattet, heißt es – auch für Privatreisen.

Der Rechnungshof fordere den Bundestag deshalb nun auf, den Ex-Präsidenten klare und strengere Regeln zu setzen.

(dpa/ rt deutsch)

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