Deutschland

Berlin: Zehnjähriger wird auf Klassenfahrt von Mitschülern vergewaltigt

Ein Zehnjähriger wird auf einer Klassenfahrt in der Uckermark vergewaltigt. Die Tat bleibt zunächst unentdeckt. Die Täter sind gleichalt und kommen aus Afghanistan und Syrien. Sie bleiben von der Justiz unbehelligt, weil sie noch nicht strafmündig sind.
Berlin: Zehnjähriger wird auf Klassenfahrt von Mitschülern vergewaltigt© Screenshot: Facebook / Schloss Kröchlendorff

Ein zehnjähriger Schüler aus Berlin-Hellersdorf ist auf einer Klassenfahrt von einem gleichaltrigen Mitschüler vergewaltigt worden. Der Vorfall ereignete sich bereits vor den Sommerferien. Tatort war das Schloss Kröchlendorff in der Uckermark.

Wie die B.Z. berichtet, stammt der ebenfalls zehnjährige Haupttäter aus Afghanistan. Zwei elfjährige Mittäter, von denen einer ebenfalls aus Afghanistan und ein anderer aus Syrien stammt, hielten das Opfer fest. Zwei unbeteiligte Schüler beobachteten den Vorfall, unternahmen aber nichts. Die drei Lehrerinnen und ein Erzieher bemerkten nichts.

Der Haupttäter galt in der Schule schon vorher als verhaltensauffällig und gewaltbereit. Nach Angaben der Zeitung hatten die Täter dem Opfer die Vergewaltigung im Laufe des Tages angekündigt. Das Opfer unternahm aber nichts und schwieg auch nach der Tat.

Erst anderthalb Wochen danach vertraute sich ein Freund des Opfers einem Sozialarbeiter der Schule an. Die Schule informierte umgehend die Eltern und die Polizei. Die Täter erhielten einen Schulverweis.

Mittlerweile haben Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Täter eingestellt. An deren Alter bestehe kein Zweifel, erklärte die Staatsanwaltschaft. Damit sind die drei Täter strafunmündig. In Deutschland können Jugendliche erst ab einem Alter von 14 Jahren der Justiz belangt werden.

Das Opfer besucht mittlerweile auf eigenen Wunsch eine andere Schule, die beiden Mittäter gehen inzwischen auf Schulen in anderen Bezirken. Der Haupttäter wird nach Auskunft der Behörden wohl keine normale Schule mehr besuchen. Die Senatsschulverwaltung erklärte, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen, damit "der Haupttäter keine Regelschule besucht, sondern besondere Schulmaßnahmen erfährt".

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