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IS-Kämpfer bedroht ehemalige jesidische Sklavin in Stuttgart – Polizei: "Kann man nichts machen"

Im Alter von 15 Jahren wird die Jesidin A. T. vom IS verschleppt und an einen IS-Kämpfer in Mossul verkauft. 2015 gelingt ihr die Flucht nach Deutschland. 2018 wird sie in Stuttgart von ihrem einstigen Sklavenhalter auf offener Straße bedroht. Die Polizei zeigt sich hilflos.
IS-Kämpfer bedroht ehemalige jesidische Sklavin in Stuttgart – Polizei: "Kann man nichts machen"© Kurdayetî / Facebook

Die Geschichte der Jesidin Ashwaq T. ist so unglaublich wie herzzerreißend. Am 3. August wird das Dorf der Familie Ashwaq angegriffen und die ganze Familie verschleppt. Ashwaq wird mit anderen jesidischen Mädchen in die damalige "IS-Hauptstadt" im irakischen Mossul gebracht und dort für 100 US-Dollar an einen IS-Kämpfer mit dem Namen Abu Humam verkauft. Nach zehn Monaten gelingt ihr unter dramatischen Umständen die Flucht. Im Juni 2015 kommt sie im Rahmen einer humanitären Operation nach Schwäbisch Gmünd bei Stuttgart. Die baden-württembergische Landesregierung hatte im Rahmen eines Hilfsprogramms rund 1.000 Jesiden aufgenommen, die meisten davon Frauen und Mädchen. Sie kamen in mehr als 20 Gemeinden des Bundeslandes unter und wurden intensiv psychologisch betreut.

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Zunächst lief alles den Umständen entsprechend gut. Zusammen mit ihrer Mutter und einem Bruder lebte sie in einem Flüchtlingsheim in Schwäbisch Gmünd, lernte fließend Deutsch und ging auf die dortige Schule. Doch ihr Leben sollte sich dramatisch ändern, als sie am 21. Februar 2018 ein bärtiger Mann auf offener Straße stoppte und ansprach:

"Du bist Ashwaq, oder"?  Ashwaq verneinte und erkannte unter Entsetzen, dass es sich bei dem Mann um ihren ehemaligen Peiniger und Besitzer, den IS-Kämpfer Abu Humam, handelte. Ihr Peiniger ließ sich von ihrem "Nein" nicht beirren und fing an, sie zu bedrohen: 

Doch, du bist Ashwaq, und du kennst mich sehr gut. Ich bin Abu Humam, und du warst eine Weile bei mir in Mossul. Und ich weiß, wo du wohnst, mit wem du lebst und was du tust.

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Ashwaq rannte, wie sie gegenüber dem kurdischen Journalisten Barham Ali von Basnews berichtet, in einen in der Nähe befindlichen Supermarkt und verharrte dort so lange, bis ihr ehemaliger IS-Peiniger den Ort verlassen hatte. Sie ging nach Hause und informierte umgehend ihre Mutter und den Leiter des Flüchtlingslagers. Dieser informierte die Polizei. Nach einer längeren Befragung und der Auswertung von Videoaufnahmen identifizierte die Polizei den von Ashwaq beschriebenen Mann. Doch laut Aussagen der Polizei seien ihr die Hände gebunden, da der Mann Flüchtlingsstatus wie sie hätte: 

Die Polizei sagte mir, dass er auch ein Flüchtling ist, genau wie ich, und dass sie nichts dagegen tun können. Sie gaben mir eine Telefonnummer, die ich anrufen konnte, falls Abu Humam mich jemals aufhalten sollte. Nach dieser Antwort beschloss ich, nach Kurdistan zurückzukehren und nie wieder nach Deutschland zu gehen", so Ashwaq in einem Videointerview in deutscher Sprache mit Basnews.

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Zudem verweist sie in dem Interview darauf, dass sie alleine mehrere Jesidinnen kennt, die ebenfalls ihre ehemaligen IS-Sklavenhalter in Deutschland wieder getroffen haben. Die erste Reaktion der Polizei lässt Fragen offen. Rein rechtlich gesehen reicht der Verdacht einer "Mitgliedschaft bei einer ausländischen Terrororganisation", um in Deutschland angeklagt zu werden.

Das baden-württembergische Landeskriminalamt (LKA) teilte auf Anfrage mit, dass der Sachverhalt bekannt sei und dass das LKA seit dem 13. März 2018 die Ermittlungen zu dieser Causa übernommen habe. Seit Juni führe der Generalbundesanwalt diese weiter. Die Bundesanwaltschaft bestätigte diesen Sachverhalt.

Laut weiterer Darstellung des LKA würden die Ermittlungen derzeit jedoch nicht fortgeführt werden, "da die Zeugin für Rückfragen aktuell nicht erreichbar ist."

Die Generalbundesanwaltschaft ermittelt seit mehreren Jahren zum Völkermord und der Versklavung der Jesiden. Mehr als 100 jesidische Frauen und Mädchen sollen vom Bundeskriminalamt (BKA) umfassend befragt worden sein. Das Ergebnis sind detaillierte Zeugenbeschreibungen und Schilderungen von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ein Prozess soll angeblich für 2019 geplant sein. 

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