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Missbrauchsfall von Staufen: Kritik an Jugendamt und Justizbehörden hält an

Ein Kind wird zu Hause vergewaltigt und missbraucht, im Internet angeboten und an weitere Täter verkauft. Der Missbrauchsfall von Staufen löst bundesweit Fassungslosigkeit aus. Heute wurden Urteile gesprochen. Doch die Kritik an der Arbeit des Jugendamts hält an.
Missbrauchsfall von Staufen: Kritik an Jugendamt und Justizbehörden hält anQuelle: www.globallookpress.com

Die Taten ereigneten sich laut Gericht von Februar 2015 bis September 2017. Ein Paar aus dem badischen Staufen hatte den heute Zehnjährigen vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Die eigene Mutter hat dabei aktiv mitgemacht. Sie verkaufte ihren Sohn via Darknet, einem anonymen Bereich des Internets, auch an Männer aus dem In- und Ausland. Der Staufener Missbrauchsfall löste bundesweite Fassungslosigkeit aus. Kritik an der Arbeit des Jugendamtes und der Justizbehörden wurde laut. Der Lebensgefährte der Mutter war ein vorbestrafter Pädophiler und durfte sich eigentlich nicht in der Nähe von Kindern aufhalten. Zudem hatte es eine Meldung der Schule gegeben, die nicht weiterverfolgt wurde.

Die 48 Jahre alte Mutter des Jungen wurde am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt - wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution ihres Sohnes. Gegen den Lebensgefährten der Frau, einen einschlägig vorbestraften 39-Jährigen, verhängten die Richter eine Strafe von zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit kommt der Mann auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe erst mal nicht frei.

Mutter habe dem Jungen die meisten Schmerzen zugefügt

Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42.500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen. Angeklagt waren sie zum Teil schwerster Sexualverbrechen an dem Jungen sowie der Zwangsprostitution in jeweils etwa 60 Fällen. Den beiden Deutschen war dabei auch der Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt worden. Fast alle Taten waren gefilmt und auch im Darknet verbreitet worden. Die in den Aufnahmen gezeigten Taten und das Ausmaß des Falles hatten Ermittler an ihre Grenzen gebracht.

Die Mutter des Kleinen habe vor Gericht wenig zur Aufklärung beigetragen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin in der Urteilsbegründung. Sie habe dem Jungen die meisten Schmerzen zugefügt. Eine schlüssige Erklärung, wieso sie zur Täterin wurde, habe sie dem Gericht nicht gegeben. Von allen insgesamt acht Angeklagten in dem Missbrauchsfall habe die Frau daher die höchste Haftstrafe erhalten. Entlastend sei gewesen, dass sie nicht vorbestraft sei und dass zukünftig von ihr keine Gefahr ausgehen dürfte. Kontakt zum Jungen werde sie nicht mehr haben.

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Während des Verfahrens gegen die Hauptangeklagten wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft auch die Arbeit von Jugendamt und Justizbehörden prüft. Es seien knapp 15 Strafanzeigen von Bürgern eingegangen, sagte Mitte Juni ein Sprecher der Ermittlungsbehörde in Freiburg der Deutschen Presse-Agentur. Sie richteten sich gegen Verantwortliche des Jugendamtes und Richter an den beiden beteiligten Gerichten.

Warnungen der Lehrerin und des Schulleiters als "vage Hinweise" eingestuft

Diese hatten im Frühjahr 2017 entschieden, dass der betroffene Junge bei seiner Familie bleiben solle - obwohl es Anzeichen für eine Gefährdung des Kindes gab. Hinweise auf die Vergewaltigungsserie hatten die Beteiligten demnach damals nicht. Jugendamt und Justiz wird vorgeworfen, den Jungen, der heute in einer Pflegefamilie lebt, nicht geschützt zu haben. So hatte man sich vor dem Familiengericht nur auf die Mutter verlassen. Der Junge war gar nicht befragt worden.

Auch in Bezug auf den Lebensgefährten und seine Vorstrafen hatte man nicht richtig hingesehen. Laut dem Landgericht Freiburg war er wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraft. Er durfte sich Kindern nicht nähern und stand unter sogenannter Führungsaufsicht. Dennoch lebte er den Angaben zufolge bei der Frau und ihrem Kind.

Während des Prozesses sagte ein Zeuge aus, dass das Jugendamt untätig geblieben sei, obwohl es Hinweise aus der Schule des Jungen gegeben habe. Warnungen der Lehrerin des heute Zehnjährigen und des Schulleiters wurden als "vage Hinweise" eingestuft. Polizei oder Gerichte, die sich bereits mit der möglichen Gefährdung des Kindes befasst hatten, habe das Amt nach den Hinweisen der Schule im Juni und Juli 2017 nicht informiert. Es habe keine Gespräche mit dem Jungen oder der Schule geführt und auch keine Kontrollen veranlasst.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern weiter an, aber bis jetzt soll es keine konkreten Hinweise auf strafrechtlich relevante Versäumnisse von Behörden und Gerichten geben.

Im Zusammenhang mit dem Fall waren sechs weitere Sexualstraftäter festgenommen und vor Gericht gestellt worden. Sie alle wurden zu langen Haftstrafen verurteilt, zum Teil mit anschließender Sicherungsverwahrung.

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(rt deutsch/dpa)

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