Deutschland

Maghreb-Staaten und Georgien als "sichere Herkunftsstaaten": Was bringt das?

Die Bundesregierung will, dass die Liste der sicheren Herkunftsländer länger wird. Das Vorhaben steht auch im sogenannten Masterplan Migration von Bundesinnenminister Seehofer. Ob die Pläne umgesetzt werden, hängt vor allem von den Grünen ab.
Maghreb-Staaten und Georgien als "sichere Herkunftsstaaten": Was bringt das?Quelle: Reuters © Fabrizio Bensch

Das Bundesregierung will die nordafrikanischen Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Das Vorhaben war in der zurückliegenden Legislaturperiode im Bundesrat gescheitert - am Widerstand von Landesregierungen mit Grünen- und Linken-Beteiligung. Im neuen Gesetzespaket ist neben den drei Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien jetzt auch Georgien enthalten. Die wichtigsten Fakten im Überblick:

Was will die Bundesregierung mit ihrem Vorstoß erreichen?

Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern haben in der Regel kein Recht auf Asyl. Ihre Asylanträge können schneller bearbeitet werden. In der Praxis hält sich dieser Zeitgewinn zwar in Grenzen, wie Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen. Die Einstufung als "sicher" entfaltet aber schon eine gewisse Signalwirkung. In den Herkunftsländern spricht sich herum, dass die Chance auf Asyl in Deutschland gering ist, so dass sich langfristig weniger Menschen dorthin auf den Weg machen.

Welche Argumente werden dafür ins Feld geführt?

In Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien herrscht kein Krieg. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird in diesen vier Staaten nicht systematisch gefoltert. Neue Migranten aus den Maghreb-Staaten, die ohne Visum kamen, sind in den vergangenen Jahren deutlich häufiger straffällig geworden als Zuwanderer aus Konfliktregionen wie Syrien oder Afghanistan. Abschiebungen in die Maghreb-Staaten sind oft sehr aufwendig.

Warum ist Georgien jetzt auch dabei?

Das hat mit dem Wegfall der Visumspflicht für Bürger des Landes zu tun. Seit Ende März 2017 können Georgier leichter in die Europäische Union reisen. Doch viele nutzen die neue Freiheit, um hierzulande Asylanträge zu stellen. Unter ihnen sind nach Angaben der Sicherheitsbehörden auch etliche Mitglieder von Banden, die Einbrüche verüben. In einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken verweist die Bundesregierung auch auf Reformen des georgischen Rechtssystems sowie auf Verbesserungen bei den Menschenrechten. Die Opposition, heißt es, könne in Georgien ungehindert agieren.

Wie viele Menschen würde die Gesetzesänderung betreffen?

Das ist schwer zu sagen. Zwar weiß man, dass im vergangenen Jahr etwa 8700 Menschen aus diesen vier Staaten einen Asylantrag gestellt haben. Allerdings taucht ein nicht unerheblicher Teil der jungen Maghrebiner in der Asylstatistik nicht auf, weil sie entweder gar keinen Asylantrag stellen oder erst Jahre nach der Einreise. Nur sehr wenige Menschen aus diesen Staaten erhalten in Deutschland Schutz. Die sogenannte Gesamtschutzquote für Algerier lag 2017 bei 4,3 Prozent. Von den Marokkanern erhielten 4,4 Prozent Schutz. Bei den Antragstellern aus Georgien waren es 2,1 Prozent, bei Tunesiern sogar nur 0,7 Prozent. Für den Herbst hat Seehofer außerdem einen weiteren Gesetzentwurf in Aussicht gestellt, um weitere Staaten, bei denen die Anerkennungsquote regelmäßig unter fünf Prozent liegt, als "sicher" einzustufen. Welche das sein werden, ist noch nicht bekannt.

Warum wurde das Vorhaben 2017 abgelehnt?

Grüne und Linke sehen in den Maghreb-Staaten Defizite in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Unter anderem ist Homosexualität in diesen drei Staaten strafbar. Allerdings gibt es in Tunesien inzwischen Überlegungen, das zu ändern.

Welche Staaten gelten heute schon als "sichere Herkunftsländer"?

Die afrikanischen Länder Ghana und Senegal sowie sechs Balkan-Staaten. Von diesen wurden zunächst Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina im Herbst 2014 zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Grünen-Ministerpräsident Winfried Kretschmann erntete damals in der eigenen Partei viel Kritik, weil Baden-Württemberg zustimmte. Kretschmann handelte damals einige Verbesserungen für Asylbewerber heraus, unter anderem wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Ein Jahr später kamen mit Albanien, Kosovo und Montenegro drei weitere Balkanstaaten auf die Liste der sicheren Herkunftsländer.

Ist die Zahl der Antragsteller aus diesen Staaten dadurch zurückgegangen?

Was die Balkanstaaten angeht, ja. Das hat aber auch damit zu tun, dass die legalen Arbeitsmöglichkeiten für Menschen aus diesen Staaten verbessert wurden. Außerdem ist eine Abschiebung in diese Länder einfacher zu organisieren als bei den Maghreb-Staaten.

Wie werden sich die Grünen diesmal im Bundesrat verhalten?

Damit der Vorstoß den Bundesrat passieren kann, ist eine Mehrheit von 35 der 69 Stimmen nötig. Wie viele Stimmen ein Land hat, hängt von der Bevölkerungsgröße ab. Wenn alle neun Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung dagegen stimmen oder sich enthalten, kommt die Mehrheit nicht zustande. Dazu, wie sie abstimmen wollen, ist von den Länderregierungen bislang allerdings wenig zu erfahren.

Die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart hat aber bereits in ihrem Koalitionsvertrag von 2016 festgehalten, dass man im Bundesrat der Ausweitung der sicheren Herkunftsländer auf Algerien, Tunesien und Marokko zustimmen werde - wenn die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien. Diese Haltung bekräftigte ein Regierungssprecher noch einmal am Dienstag. Zur geplanten Ausweitung auf Georgien konnte er noch nichts sagen.

Hätte das Auswirkungen auf Fälle wie den des Tunesiers Sami A.?

Vielleicht. Zunächst einmal: Sami A. kam als Student nach Deutschland, nicht als Asylbewerber - auch wenn er hier später Asyl beantragte. Bei ihm wie auch in ähnlichen Fällen geht es dann um die Frage, ob es Abschiebungshindernisse gibt. Das können zum Beispiel drohende Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland sein. Im Zweifelsfall muss ein Gericht entscheiden. 

Mehr zum Thema:

(dpa/rt deutsch)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.