Deutschland

Landesarbeitsgericht Berlin: Lehrerin darf an Schule kein Kopftuch tragen

Das Berliner Landesarbeitsgericht hat am Mittwoch in einer kontroversen Rechtssache entschieden: Im Prozess um den Einsatz einer Lehrerin mit Kopftuch an einer Grundschule kam das Gericht zu dem Urteil, dass die Frau kein solches im Unterricht tragen darf.
Landesarbeitsgericht Berlin: Lehrerin darf an Schule kein Kopftuch tragenQuelle: Reuters

Eine muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an einer Grundschule in der Hauptstadt unterrichten. Das Berliner Arbeitsgericht wies am Mittwoch in erster Instanz eine Klage der Frau ab. Das Gericht erachtete das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig.

Mehr zum Thema: Kassel - Gericht erlaubt Beamtin im Einzelfall Kopftuch bei Arbeit

Das Gesetz verbietet das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die Lehrerin hatte gegen das Land geklagt, weil sie mit Kopftuch an der Grundschule unterrichten wollte. Vor ihrer Einstellung hatte sie bejaht, dass sie das Neutralitätsgesetz kenne.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.