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Deutschland: Zehntausende Schusswaffen unauffindbar - Handel im Darknet schürt Terrorgefahr

Die Grünen haben die Regierung aufgefordert, Zahlen zu abgängigen Waffen in Deutschland vorzulegen. Insgesamt 24.531 Waffen galten Ende Januar 2018 als unauffindbar. Das BKA kritisiert zudem, dass Einträge zum Verbleib von Waffen nach 20 Jahren erlöschen.
Deutschland: Zehntausende Schusswaffen unauffindbar - Handel im Darknet schürt TerrorgefahrQuelle: Reuters © Fabrizio Bensch

Etwa ein Fünftel der in Rede stehenden Waffen, nämlich insgesamt 5.249, gelten als gestohlen, 19.282 als verloren. Die Zahl der verschwundenen Waffen stieg im Vergleich zum Januar 2017 damit um 18 Prozent. Der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Konstantin von Notz, erklärte gegenüber der Bild

Sie [die Zahlen] zeigen: Wir müssen besser werden im Kampf gegen Waffenkriminalität. Die Bundesregierung betreibt Arbeitsverweigerung, obwohl Vorschläge seit Jahren im Parlament vorliegen. 

Engmaschige Nachweispflichten für legale Händler

Der Nachweis zum Verbleib von Waffen wird durch eine Kennzeichnung ermöglicht, die Waffenhersteller nach dem Waffengesetzes anbringen müssen. Im nationalen Waffenregister (NWR) wird eine Datenbank geführt, um Behörden mit entsprechender Berechtigung jederzeit Informationen zum Verbleib einer Waffe geben zu können. Vor zwei Jahren waren in Deutschland ungefähr sechs Millionen Schusswaffen registriert. Darüber hinaus sollen Waffenherstellungs- und Verkaufsbücher der Suche nach dem Verbleib einer Schusswaffe dienen.

In diesem Zusammenhang kritisiert das BKA die Bestimmungen über die Aufbewahrungspflicht von Nachweisen, denn diese erlischt nach 20 Jahren. Aus dem WaffG (Waffengesetz):

§ 44a Behördliche Aufbewahrungspflichten:

(3) Für die Waffenherstellungsbücher beträgt die Aufbewahrungsfrist mindestens 30 Jahre. Für alle anderen Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 einschließlich der Einfuhr- und Ausfuhraufzeichnungen beträgt die Aufbewahrungsfrist mindestens 20 Jahre. 

Aus dem im vergangenen Dezember veröffentlichen Bericht des BKA zur Waffenkriminalität 2016 heißt es, dass die Schusswaffenbeschaffung durch den "illegalen Waffenhandel über das Internet/Darknet z. B. für Amoktäter/Terroristen, den Umbau erlaubnisfreier Waffen, das Angebot von Traumatikwaffen" erleichtert worden sei.

Strenge Waffengesetze verhindern florierenden Handel nicht

Das Darknet ermöglicht in vielen Fällen den illegalen Erwerb von Waffen im Schutz der Anonymität. Herausgehoben als Fallbeispiel wird der Amoklauf in München. Vor zwei Jahren, am 22.07.2016, tötete ein 18-Jähriger dort neun Menschen. Die Tatwaffe wurde im Darknet erworben. Nachdem sie im EU-Ausland erlaubnisfrei gekauft wurde, fand ein illegaler Umbau statt und letztlich landete sie im Darknet. 

Vor zwei Jahren gab es zudem 35.060 Verstöße gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Dies war im Vergleich zu 2015 ein Anstieg um 14,9 Prozent: 

Im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Waffengesetz wurden insgesamt 32.665 Tatverdächtige polizeilich ermittelt (+15,3 Prozent). Der Anteil der deutschen Tatverdächtigen betrug rund 77 Prozent, der der nichtdeutschen rund 23 Prozent. Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen wurden türkische (ca. 19 Prozent), polnische (ca. 11 Prozent) und rumänische (ca. 6 Prozent) Staatsangehörige am häufigsten registriert. 

Die meisten Schüsse im Verhältnis zur Einwohnerzahl wurden in Hamburg und Bremen abgefeuert. Die Innenpolitikerin der Grünen, Irene Mihalic: 

Da stellt sich schon die Frage, in welchen dunklen Kanälen diese Waffen landen und welche Straftaten damit noch begangen werden. 

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