Deutschland

Das stumpfe Schwert der Medienkritik: Presserat schmettert fast alle Beschwerden ab

Der Deutsche Presserat ist das Organ der Selbstkontrolle der deutschen Printmedien, doch er kann auch als schärfste Strafe nur öffentliche Rügen aussprechen. Und selbst diese sanfte Sanktion hat der Rat nur 21 Mal angewandt – und das bei 1.788 Beschwerden.
Das stumpfe Schwert der Medienkritik: Presserat schmettert fast alle Beschwerden abQuelle: AFP

Der Vorgang erinnert an den Umgang der öffentlich-rechtlichen Medien mit den Programmbeschwerden seiner Zuschauer: Zwar wird großzügig ein prinzipielles Recht zur Beschwerde eingeräumt, doch in der Praxis wird der Löwenanteil dieser Eingaben als unberechtigt abgelehnt. Diese Praxis legt auch der Deutsche Presserat an den Tag. So hatten sich im Jahr 2017 laut Rat 1.788 Zeitungs- und Magazin-Konsumenten über unangemessene, verzerrende oder kriegstreiberische Berichte beschwert. Doch ausgesprochen wurden lediglich 21 Rügen.

Wie der Deutsche Presserat in seinem gerade vorgestellten Jahresbericht weiter mitteilt, hatten sich im Jahr 2016 noch 1.851 Leserinnen und Leser an die Institution der freiwilligen Selbstkontrolle der privaten Printmedien gewandt, es wurden 33 Rügen ausgesprochen. Interessant ist die Wortwahl des Presserats: Demnach "sank" im letzten Jahr die Zahl der Rügen, als sei das nicht nur ein Grund zur Freude, sondern als sei es auch eine Art selbstständiges Naturschauspiel, als habe also nicht der Presserat selbst eine Verantwortung für diese allzu große Toleranz gegenüber medialen Fehltritten oder gar Kampagnen.

Laut Bericht sind regionale Tageszeitungen die häufigsten  Beschwerdegegner, gefolgt von Zeitschriften und Boulevardzeitungen. Am häufigsten waren wie schon im Vorjahr Beschwerden wegen möglicher Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Zu 38 Prozent bezogen sich Eingaben auf dieses Thema. Etwa zu zehn Prozent bezogen sich Beschwerden auf den Persönlichkeitsschutz und auf Diskriminierungen.

Ein Jahr nach der Reform des Pressekodex bleibt die Nennung von Nationalität oder Religion von Verdächtigen und Straftätern in den Medien umstritten, die Zahl der Beschwerden dazu sei aber zurückgegangen. "Wir halten weiter daran fest, dass wir Gruppen nicht mit Taten in Verbindung bringen wollen, die damit nichts zu tun haben", sagte der Sprecher des Deutschen Presserats, Manfred Protze, am Mittwoch in Berlin. Diskriminierende Verallgemeinerungen sollten auf jeden Fall vermieden werden.

Der Presserat hatte im letzten Jahr beschlossen, dass Zeitungen und Zeitschriften die Zugehörigkeit von Tatverdächtigen etwa zu ethnischen oder religiösen Gruppen nur bei "begründetem öffentlichen Interesse" nennen sollten. Bis dahin sah der Kodex vor, dass die Nennung einem "begründeten Sachbezug" zur Tat haben sollte. 

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