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Unter Verschluss: Observierter Sexualstraftäter wird rückfällig und Polizei hält dicht

Ein Mann hat eine Frau auf einem Friedhof brutal überfallen und vergewaltigt. Die in solchen Fällen übliche öffentliche Bekanntgabe seitens der zuständigen Polizei blieb lange aus. Als möglichen Grund nennen Medien, dass der vorbestrafte Mann an einem Programm gegen Rückfall teilnahm.
Unter Verschluss: Observierter Sexualstraftäter wird rückfällig und Polizei hält dichtQuelle: www.globallookpress.com

Am frühen Morgen des 18. Februar soll ein 30-jähriger Mann in Bochum eine 33-jährige Frau auf einem Friedhof von hinten brutal überfallen haben. Laut Bericht der Rheinischen Post (RP) unter Berufung auf eine vertrauliche Polizei-Meldung habe er ihr eine Kapuze über den Kopf gezogen, das Opfer gewürgt, zu Boden gedrückt und dabei Nase und Mund zugehalten. Er befahl ihr, sich komplett auszuziehen. Er selbst tat das auch. Dann vergewaltigte er sie mehrfach.

Aus der Stellungnahme der Bochumer Polizei geht weiterhin hervor, dass der Täter sein Opfer auf dem Friedhof mit einem Stein bewusstlos geschlagen habe, bevor es „massiven sexuellen Missbrauchshandlungen“ kam.

Ereignet hat sich die in jedem Fall abscheuliche Tat bereits am 18. Februar, jedoch haben Sicherheitsbehörden nicht, wie sonst üblicher innerhalb von 24 Stunden öffentlich gemacht. Stattdessen hielten sie den Fall unter Verschluss (VS - nur für den Dienstgebrauch) und sendeten lediglich eine vertrauliche Meldung an das nordrhein-westfälische Innenministerium.

Verdächtiger ist vorbestrafter Sexualstraftäter

 Laut „RP“ könnte ein möglicher Grund sein, dass der Verdächtige von den Behörden als rückfallgefährdeter Sexualstraftäter eingestuft wird und als solcher an einem Programm teilnahm, welches nach Vorgabe des Innen-, Justiz und Arbeitsministeriums dazu dienen soll

die Allgemeinheit bestmöglich vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zu schützen“

Das Programm namens "Kurs" (Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern) ist das bundeslandspezifische Programm in Nordrhein-Westfalen und hat zum Ziel, dass Sexualstraftäter nach der Haft nicht in die Anonymität abtauchen und erneut zu Tätern werden.

Die Polizei Bochum machte zunächst keine weiteren Angaben und verwies auf die zuständige Staatsanwaltschaft. Die teilte mit, es sei ein Haftantrag gestellt und umgesetzt worden, der Täter, welcher in den Jahren 2009 und 2010 einschlägige Sexualdelikte verübt hatte, sitze also in Haft.

Gefahr für die Allgemeinheit

Das beim LKA Nordrhein-Westfalen angesiedelte „Kurs“-Programm hatte ab dem Jahr 2010 auf Initiative der schwarz-gelben Landesregierung und in Reaktion auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teils die nachträgliche Sicherungsverwahrung ersetzt.

Es geht sowohl darum, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten als auch darum, dem Entlassenden eine Reintegration in die Gesellschaft zu ermöglichen", so damals eine Sprecherin des LKA.

Weder die Rückfallquoten noch die Anzahl der "Kurs"-Teilnehmer in NRW sind bekannt. Aus Täterschutzgründen wird Information über Probanden von den Sicherheitsbehörden geheim gehalten, auch innerhalb der Polizei.

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In welche der drei Risikogruppen A, B und C der im Jahr 2014 aus der Haft entlassene Verdächtige fiel, ist unbekannt. Bei Probanden im „Kurs“-Programm handelt es sich sowohl um aufgrund von Sexualstraftaten wie Vergewaltigungen Verurteilte als auch wegen Tötungsdelikten mit sexueller Motivation.  Einige der Teilnehmer bei „Kurs“ haben nach der Haftentlassung ein herausragendes Gefahrenpotenzial und können jederzeit wieder eine erhebliche Straftat begehen.

Auch seitens der Behörden heißt es, dass von den vorbestraften Sexualstraftätern ein teils erhebliches Gefahrenpotenzial ausgeht. Bei vielen gilt ein Rückfallrisiko von über 50 Prozent. Einige würden daher 24 Stunden am Tag von der Polizei observiert.

Für die Überwachung eines Einzigen benötigen wir pro Tag 30 Polizisten", gab der leitende Ermittler laut RP an.

Nach der Entlassung erhalten die Sexualstraftäter meist einen neuen Namen, leben an neuen Wohnorten unter Nachbarn, die von ihrer Vorgeschichte nichts ahnen. Oft trägt der Staat die Wohnkosten.

Auch innerhalb der Polizei wurde nach dem Vorfall in Bochum Kritik an der Informationsentscheidung laut.

Die Öffentlichkeit hat aus meiner Sicht ein Recht darauf, zu erfahren, dass von verurteilten Sexualstraftätern eine reale Gefahr ausgeht, wenn sie wieder draußen sind,“ zitiert die RP einen leitenden Kriminalbeamten.

Wenn etwas so Schreckliches wie in Bochum passiert, dann muss das auch beim Namen genannt werden. Ohne Wenn und Aber. Wenn man so eine wichtige Information zurückbehält, denken die Leute doch, dass alles in Ordnung sei und die Kurs-Teilnehmer nicht rückfällig werden."

Am Mittwoch bestätigte die Polizei Bochum das Verbrechen vom 18. Februar und begründete die Geheimhaltung damit, man habe das Opfer durch die öffentliche Bekanntgabe nicht zusätzlich belasten wollen und dass der mutmaßlichen Täter unbekannt war.

Jedoch räumte der Polizeisprecher ein, es sei

aus heutiger Sicht ein Fehler, die Festnahme des Bochumers, eine Person aus dem "KURS Konzept", nicht den Medien mitzuteilen. Wir wissen, dass Sexualstraftaten die Bevölkerung zutiefst beunruhigen. Darum sind wir besonders froh, dass der Tatverdächtige in Untersuchungshaft ist.

In ihrer Pressemitteilung versprach die Polizei, zukünftig in vergleichbaren Fällen offensiv zu berichten.

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