Deutschland

"Das muss man beim Namen nennen" - Merkel bestätigt, dass es No-Go-Areas gibt

Bundeskanzlerin Angela Merkel räumt in einem Fernseh-Interview ein, dass es in Deutschland "No-Go-Areas" gebe. Vor rechtsfreien Räumen, in denen Kriminelle das Sagen haben und in die sich viele nicht mehr hineintrauen. Davor warnte die Polizei bereits.
"Das muss man beim Namen nennen" - Merkel bestätigt, dass es No-Go-Areas gibtQuelle: Reuters

Rechtsfreie Räume in deutschen Städten, in die sich keiner traut. Problembezirke, in denen Banden ganze Straßenzüge für sich beanspruchen, Anwohner und Ladenbesitzer bedroht und eingeschüchtert werden und letztlich aus Angst schweigen. Berichte über vor allem junge Männer mit Migrationshintergrund, die keinen Respekt und keine Angst vor deutschen Sicherheitsbehörden haben. Bereits Mitte 2015 gelang ein Brief der Duisburger Polizei an die Öffentlichkeit, in dem davor gewarnt wird, dass in bestimmten Bezirken der nordrhein-westfälischen Stadt der Staatsmacht die Kontrolle zu entgleiten droht.

Immer öfter fiel die Aussage, in deutschen Städten wie Berlin oder Duisburg gäbe es so genannte No-Go-Areas. Nicht aber seitens der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Nun aber ein Wechsel. Die CDU-Chefin räumte in einem Interview mit dem Fernsehsender RTL ein, dass es No-Go-Areas in der Bundesrepublik gibt. Zum ersten Mal.

Der Staat darf nach Ansicht von Angela Merkel nicht dulden, dass es in Deutschland gefährliche Stadtgebiete gibt, die aus Angst gemieden werden.

Der Staat hat das Gewaltmonopol.

Menschen hätten das Recht auf Sicherheit, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen, so Kanzlerin Merkel. "Das gehört zu unseren vornehmsten Aufgaben." Freiheit könne nur gelebt werden, wenn Sicherheit auch gewährleistet sei. Es dürfe keine No-Go-Areas geben, "wo sich keiner hintraut", sagte sie.

Aber solche Räume gibt es. Dies muss man beim Namen nennen und was dagegen tun.

Als eine Gegenmaßnahme nannte sie das von den Ländern geplante Muster-Polizeigesetz, dass die Sicherheitsstandards bundesweit angleichen soll.

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