Deutschland

Böhmermann vs. Erdoğan in Neuauflage: Erneute Verhandlung vor Gericht

Erdoğan hat einen Teilerfolg erzielt. Es geht wieder um das Gedicht Böhmermanns, das als "Schmähkritik" bekannt wurde. 18 der 24 Zeilen wurden verboten. Aber Böhmernann will das ganze Gedicht vortragen dürfen und Erdoğan geht das Verbot nicht weit genug.
Böhmermann vs. Erdoğan in Neuauflage: Erneute Verhandlung vor Gericht Quelle: Reuters © Morris Mac Matzen

Heute geht es beim hanseatischen Oberlandesgericht darum, ob das Gedicht Böhmermanns beleidigend ist oder als Satire gewertet werden kann. Das türkische Staatsoberhaupt hatte es als "Beleidigungsorgie" bezeichnet. Ein Urteil ist heute noch nicht zu erwarten. Die strittigen Parteien Böhmermann und Erdoğan könnten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg in Revision gehen. Dann muss der Bundesgerichtshof entscheiden. 

In Hamburg werden weder Böhmermann noch Erdoğan anwesend sein. Am 31. März 2016 wurde Böhmermanns Gedicht bei ZDFneo ausgestrahlt. Dem Gedicht ging die Veröffentlichung eines Liedes unter dem Titel "Erdowie, Erdowo,Erdogan" voraus.

Der Zwist um Böhmermann führte zu politischen Auseinandersetzungen. Der deutsche Botschafter wurde in Ankara einbestellt und Erdoğan erstatte Strafanzeige wegen Beleidigung. Dabei berief er sich auf Paragraph 103. Die Debatte führte zur Abschaffung der Paragraphen. Ab dem 01.01.2018 ist Majestätsbeleidigung jetzt kein Straftatbestand mehr. Der Paragraph sah für Majestätsbeleidigung drei Jahre Haft vor. In der Diskussion um das veraltete Gesetz sagte Heiko Maas: 

Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung stammt aus einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht.

Das ZDF sah die Grenzen der Ironie im Falle des Gedichts als überschritten an und löschte dieses in Online-Versionen der Sendung. Erdogan sieht in dem Gedicht nicht nur sich beleidigt, sondern das gesamte türkische Volk. 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.