Deutschland

Polygamie in Deutschland verboten - Aber mindestens zwei Fälle bekannt und behördlich geduldet

Die Vielehe ist in Deutschland verboten. Trotzdem sind inzwischen Fälle von Flüchtlings-Familien bekannt, die in Mehrfach-Ehen leben. Eine empfing nun ein Journalisten-Team zu Hause und gewährte Einblicke in ihr - für europäische Maßstäbe - eher fremdes Familienleben.
Polygamie in Deutschland verboten - Aber mindestens zwei Fälle bekannt und behördlich geduldetQuelle: www.globallookpress.com

Beide sind in der schleswig-holsteinischen Kreisstadt Pinneberg in der Nähe von Hamburg ansässig und aus Syrien nach Deutschland als Flüchtlinge eingereist. Beide sind moslemisch und im Islam sind bis zu vier Frauen erlaubt. Als Ende Januar das Hamburger Abendblatt über die Familien berichtete, war die Aufregung groß. Denn in beiden Fällen ging es offenbar um Familienzusammenführung. Gegen den Landrat des Kreises, Oliver Stolz, wurden mehrere Anzeigen wegen Förderung der Bigamie erstattet.

Nun gewährte eine der genannten Familien - oder besser gesagt der Mann - einem Journalisten-Team Einblicke in deren Alltagsleben. Der 32-jährige Ahmad A. lebt mit zwei Frauen und sechs Kindern, ein weiteres ist unterwegs. Laut Bericht hat er auch noch eine dritte Frau, die aber in Syrien lebt. Die Familie ist im Jahr 2015 aus Aleppo geflüchtet. Zuerst kam Ahmad mit einer Frau und zwei Kindern nach Deutschland, die zweite Frau kam erst 2017. Nach Angaben der Stadt Pinneberg wurde die zweite Ehefrau dem Kreis mit drei Kindern als sogenannter „Dublin-Fall“ aus Griechenland im Februar 2017 über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugewiesen.

Anwendung der Dublin-III-Verordnung, die Familienzusammenführung regelt 

Dies erfolgte, da die Frau in Griechenland ihren in Deutschland lebenden Ehemann angegeben hatte. Es wurde die so genannte Dublin-III-Verordnung angewendet, die Familienzusammenführung regelt. Das Bundesamt wollte sich aus Datenschutzgründen nicht zum Fall äußern. Im Bericht heißt es, offenbar habe der Syrer auf Familienzusammenführung geklagt und Recht bekommen. Er selbst sagte dem Reporter-Team: "Der Richter sagte mir, wir helfen dir, deine Frau hierher zu holen. Denn, wir wissen, Sie sind Muslim und dürfen eine, zwei, drei oder vier Frauen heiraten. Da gibt es von Seiten des Gerichts kein Widerstand, dass Sie Ihre Zweitfrau nachholen."  

Dem Spiegel-TV Reporter Andrew Moussa sagte der 32-Jährige, er wollte schon immer nach Deutschland. „Hier gibt’s ja Unterstützung. Sie geben uns Sozialleistungen, sie geben uns dieses Haus.“ Auf die Frage, wie viel er bekomme, sagt der 32-Jährige: „Weiß ich nicht. Das Geld wird überwiesen. Ich gehe zur Bank und hebe es ab.“

Der ungelernte Arbeiter verstehe die Aufregung nicht, heißt es in der Ankündigung zum Beitrag. Er sei gläubiger Muslim und halte sich an die Scharia - das religiöse Gesetz - die Polygamie erlaube. „Uns hilft der Glaube an Gott. Eifersucht unter uns gibt es nicht, darf es nicht geben“, sagt er dann selbst. Er erlaubte dem Reporter, auch seine zwei Frauen zu interviewen.

Beide Frauen waren zum Zeitpunkt der Heirat minderjährig

Ahmads Zweitfrau Lina, die erst 13 Jahre alt war, als er sie geheiratet hatte, sagte: „Ich bin das einzige Kind meiner Familie und war damit einverstanden, einen verheirateten Mann zu heiraten. Mich hat keiner gezwungen.“ Sechs Jahre vor dieser Hochzeit hatte Ahmad seine erste Frau Betool geheiratet. Sie war damals ebenfalls minderjährig, erst 14. Die Frauen leben im ersten Stock, in getrennten Zimmern. Ahmad schläft in einem Zimmer im Erdgeschoss. Im Gespräch erklärt er, dass er mit den Frauen „nacheinander“ schlafen würde.

Obwohl das deutsche Gesetz die Vielehe eigentlich verbietet, wird aus diesem Beispiel deutlich, dass dies offenbar auch in Deutschland ohne rechtliche Schwierigkeiten möglich ist. Bereits Ende Januar, als die zwei Geschichten in Pinneberg bekannt wurden, sagte der Landrat Stolz, „dass die aktuellen Fälle aber ein Schlaglicht auf mögliche Problemlagen der Zukunft werfen“.

Im Beitrag bedankt sich der gläubige Sunnit „noch sehr sehr“ bei der Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Mama Merkel - sie ist die einzige Person, die das Leiden der Syrer gespürt hat. Auch den Deutschen danke ich“, sagt er.

Mehr zum Thema - Menschenrechts-Aktivistin über muslimische Flüchtlinge: "Integration verläuft extrem problematisch"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.