Deutschland

Kein Ende in Sicht: AfD-Politiker und ihre Probleme mit der Justiz

Ein AfD-Politiker steht derzeit wegen Steuerhinterziehung vor Gericht, ein anderer wurde wegen Volksverhetzung verurteilt und ein AfD-Bundestagsabgeordneter ist nun mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konfrontiert. Ausfälle einzelner Partei-Mitglieder häufen sich.
Kein Ende in Sicht: AfD-Politiker und ihre Probleme mit der JustizQuelle: Reuters

Der Brandenburger AfD-Politiker Jan-Ulrich Weiß muss sich derzeit wegen Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft dem 42-jährigen AfD-Landtagsabgeordneten vor, gemeinsam mit einem 37 Jahre alten Mitangeklagten Anfang 2013 zwei Lastwagen-Ladungen mit rund 5,8 Millionen unversteuerten Zigaretten aus den Niederlanden über Belgien nach Großbritannien gebracht zu haben. Den Niederlanden soll dadurch rund eine Million Euro an Steuern entgangen sein.

Bei besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung drohen sechs Monate bis zehn Jahre Haft. Der Mitangeklagte legte ein Geständnis ab. Er erklärte über seine Anwältin am Montag im Landgericht Neuruppin, er habe gemeinsam mit Weiß Anfang 2013 zwei Schmuggel-Fahrten organisiert. Der AfD-Politiker bestritt zum Prozessauftakt die Vorwürfe.

Nachrücker von Ex-Fraktionschef Gauland stand schon einmal vor Gericht – wegen Volksverhetzung

Weiß war im November 2017 als Nachrücker von Ex-Fraktionschef Alexander Gauland in den Brandenburger Landtag eingezogen. Bereits im Jahr 2016 stand der 42-Jährige aus Uckermark wegen der Veröffentlichung einer antisemitischen Karikatur auf Facebook vor Gericht. Er wurde aber vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Ein Parteiausschlussverfahren scheiterte damals.  

Ein anderer AfD-Politiker ist gerade wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt worden und ist nun mit einem Parteiausschlussverfahren konfrontiert. Das Amtsgericht Tiergarten Berlin sah es als erwiesen an, dass der AfD-Funktionär Kay Nerstheimer Homosexuelle auf Facebook verunglimpfte, beschimpfte und in ihrer Würde herabsetzte. Der 53-jährige Berliner hatte im Dezember 2014 drei Einträge auf Facebook veröffentlicht. Laut Anklage hatte er dort Homosexuelle als „degenerierte Spezies, widernatürlich“ und „Fehler im System“ bezeichnet.

Berliner AfD-Politiker fiel durch seine einstige Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Organisation auf

Der Berliner AfD-Landesverband leitete ein Parteiausschlussverfahren gegen den Politiker ein. Eine Entscheidung steht aber noch aus. Im Jahr 2016 zog der Berliner mit einem Direktmandat ins Berliner Abgeordnetenhaus, verzichtete aber auf eine Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion. Zuvor wurde bekannt, dass Nerstheimer einst Mitglied der "German Defence League" war, die vom Verfassungsschutz als rechtsextreme Gruppierung eingestuft ist.

Der rassistische Kommentar über Noah Becker auf seinem Twitter-Profil könnte nun für den Politiker Jens Maier juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet. Zuvor hatte der Bundestag gegen diesen Schritt innerhalb einer Frist von 48 Stunden keinen Widerspruch eingelegt, womit die Immunität von Maier für die Dauer des Verfahrens aufgehoben ist.

Verunglimpfende Äußerungen auf Twitter sorgten für Empörung

Anfang Januar war über den Twitter-Account des sächsischen Abgeordneten ein Kommentar mit Bezug auf den Sohn von Tennis-Legende Boris Becker veröffentlicht worden: „Dem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären.“ Später wurden die Äußerungen gelöscht und der Politiker wehrte sich mit den Worten, ein Mitarbeiter hätte die Zeilen verfasst. Bis heute hat er aber nicht den Namen des Mitarbeiters preisgegeben, ihm aber nach eigenem Bekunden eine Abmahnung erteilt. Der Kommentar des AfD-Politikers hatte sich auf ein Interview bezogen, in dem Noah Becker erklärt hatte, Berlin sei im Vergleich zu London oder Paris eine „weiße Stadt“, er selbst sei wegen seiner braunen Hautfarbe attackiert worden. Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser hatte nach Veröffentlichung des Tweets Strafanzeige erstattet sowie Strafantrag gestellt.

Die Partei hatte nach dem Vorfall ihren Bundestagsabgeordneten abgemahnt und ihn aufgefordet, bei der Auswahl und Führung seiner Mitarbeiter in Zukunft mehr Sorgfalt walten zu lassen. Zu einem Parteiausschlussverfahren kam es aber nicht.

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