Deutschland

Früherer DDR-Ministerpräsident Hans Modrow verklagt die Bundesrepublik

Er war der letzte Ministerpräsident der DDR vor der Wende, später saß er im Bundestag und im Europäischen Parlament. Rund 70 Jahre lang ist er politisch engagiert. Über 60 Jahre wird er vom Verfassungsschutz überwacht. Nun verklagt er die Bundesrepublik auf Akteneinsicht.
Früherer DDR-Ministerpräsident Hans Modrow verklagt die BundesrepublikQuelle: www.globallookpress.com

Der Sozialismus in der DDR scheiterte, doch für seine Grundüberzeugung setzt sich der rüstige Polit-Pensionär und letzte SED-Ministerpräsident der DDR noch heute ein. „Der Sozialismus zum Beispiel chinesischer Prägung ist nicht nur eine Vision oder ein Traum, sondern eine Realität“, sagt der promovierte Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler.

„Die globale Welt, so wie sie jetzt ist, wird nicht so weiter leben“, sagt er. Mit der Klimakatastrophe, der Ausbeutung der Ressourcen und der immer weiter auseinanderklaffenden Schere zwischen Arm und Reich – „diese Gegensätze könnten explodieren, es werden soziale Kämpfe entstehen“. Der Kapitalismus biete dafür keine Lösungen. Jedoch gestand er auch schon vor zehn Jahren ein: „Die sozialistische Planwirtschaft hat versagt.“

Rund 70 Jahre lang hat sich Hans Modrow politisch engagiert - davon 40 Jahre in der DDR. Bei der ersten freien Volkskammerwahl im März 1990 verlor die SED ihre unumschränkte Macht. Später saß er im Bundestag (1990-1994) und im Europäischen Parlament (1999-2004). Am Ende stellte Modrow fest, dass er fast sein ganz aktives politisches Leben von Geheimdiensten in West und Ost überwacht wurde. Er wollte es genauer wissen und versucht seit mehr als fünf Jahren erfolglos, Einblick in seine Akten, die die westdeutschen Nachrichtendienste über ihn verfasst haben, zu erhalten. Nun will der frühere SED-Spitzenfunktionär, der in der Wendezeit 1989/90 DDR-Ministerpräsident war, die Bundesrepublik verklagen. „Am 28. Februar bin ich Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Bundesregierung, um Einsicht in meine Akten zu bekommen“, sagt er der dpa.

Modrow wurde bereits seit 1951 vom Verfassungsschutz überwacht

Bereits 2013 bestätigte der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Modrow schriftlich, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz ihn von 1965 bis 2012 überwachte. Das Bundeskanzleramt teilte mit, der Bundesnachrichtendienst habe von Juli bis April 1990 „Erkenntnisse zu Ihrer Person gesammelt und gespeichert“. Durch eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion kam 2014 heraus, dass der Verfassungsschutz Modrow bereits seit 1951 überwachte - also über 60 Jahre.

Doch viel mehr erfuhr Modrow nicht. Friedrich teilte ihm mit, da die zu ihm erhobenen Informationen als „zeitgeschichtlich bedeutsam“ eingestuft wurden, seine Akten sollen ans Bundesarchiv abgegeben werden. Dadurch seien sie gesperrt. Trotz zahlreicher persönlicher Briefe und förmlicher Anfragen seines Rechtsanwaltes hat Modrow bis heute nur öffentlich zugängliche Informationen zu seinem Werdegang erhalten.

Westdeutsche Geheimdienste müssten genauso ihre Archive öffnen wie erzwungenermaßen die Stasi „wegen der Gerechtigkeit und der Herstellung gleicher Lebens- und Erinnerungsverhältnisse in Ost und West“, fordern Modrow und der Autor Robert Allertz, der über den Kampf des früheren SED-Spitzenfunktionärs das Buch „Ich will meine Akte“ geschrieben hat. Doch die Behörden verweisen immer wieder auf das Bundesarchivgesetz, wonach Archivgut des Bundes erst nach 30 Jahren, mit „Geheimhaltungspflicht“ erst nach 60 Jahren einzusehen ist.

Doch Hans Modrow gibt den Kampf nicht auf. Heute feiert er seinen 90. Geburtstag im Kreise seiner Familie und Freunde, „so etwa 45 bis 50 Gäste“. Und am 28. Februar beginnt der Prozess in Leipzig.

 (rt deutsch/dpa)

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