Deutschland

Bundesverfassungsgericht verhandelt: Ist der Streik ein Menschenrecht?

Zwischen Staat und Beamten soll ein besonderes Treue- und Fürsorgeverhältnis bestehen. Das Verfassungsgericht prüft nun den Grundsatz, dass Beamte nicht streiken dürfen. Der Einwand: Streiken ist ein Menschenrecht.
Bundesverfassungsgericht verhandelt: Ist der Streik ein Menschenrecht?Quelle: www.globallookpress.com © imago stock&people

Das Bundesverfassungsgericht stellt das Streikverbot für Beamte auf den Prüfstand. Der Zweite Senat befasste sich am Mittwoch mit vier Verfassungsbeschwerden von Lehrern, die an Protestveranstaltungen und Warnstreiks teilgenommen hatten und dafür bestraft worden waren. Ein Urteil wird in mehreren Monaten erwartet.

Die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützten Beschwerdeführer argumentierten mit internationalem Recht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte aufgrund einer Beschwerde eines türkischen Lehrers geurteilt, dass Schulen nicht Teil der Staatsverwaltung im engeren Sinn sind und Lehrer daher streiken dürfen. Das Streiken, so der EGMR, ist ein Menschenrecht.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) führte dagegen das besondere Treue- und Versorgungsverhältnis zwischen Beamten und Staat an. Das Streikverbot sei unerlässlich für einen modernen Staat.

Ich kämpfe dafür, dass es dabei bleibt."

Unterstützung bekommt die Bundesregierung vom dbb Beamtenbund und Tarifunion.

Das Treueverhältnis passt mit Arbeitskampfmitteln nicht überein", sagte der Vorsitzende Ulrich Silberbach.

Die Verfechter eines Streikrechts wollen zwischen hoheitlich tätigen Beamten wie Polizisten und anderen Beamten, darunter Lehrern, unterscheiden, wie es der EGMR macht.

Wir wollen nicht die Abschaffung des Beamtentums, wir wollen das Streikrecht für nicht hoheitlich tätige Beamte", sagte Henriette Schwarz für den DGB.

Nach Überzeugung von Jens M. Schubert von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat die Pflicht der Beamten zur vollen Hingabe aber auch Grenzen. Der Rechtswissenschaftler Matthias Pechstein hielt dagegen, ein Streikrecht für Lehrer würde das gesamte System des Beamtentums infrage stellen. Wenn Beamte gegen den Gesetzgeber streiken könnten, gebe es keine Rechtfertigung mehr für ihre staatliche Alimentation. 

Intensiv erörterten die Beteiligten die Frage, welche Bedeutung die Rechtssprechung des EGMR für den Fall hat. Der Senat sei sich über die Größe des Spielraums noch nicht sicher, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Die Wertungen des EGMR müssten ausreichend berücksichtigt werden. Seine Aufgabe sei aber nicht, das Recht zu harmonisieren, sondern Mindeststandards festzulegen.

Bereits zu Beginn der Verhandlung unterstrich Voßkuhle die große Breitenwirkung des Verfahrens. Die Auswirkungen auf das Berufsbeamtentum seien nicht zu unterschätzen. Nach Voßkuhles Angaben unterrichten gut 800.000 Lehrer in Deutschland, etwa drei Viertel davon im Beamtenverhältnis. Daneben seien rund eine Million weitere Beamte in Deutschland tätig.

(dpa/rt deutsch)

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