Deutschland

CDU und CSU wollen Zuwanderer ausweisen, die Existenzrecht von Israel in Frage stellen

Die Unionsparteien fordern die Ausweisung von Zuwanderern, die antisemitischen Hass verbreiten. Vor dem dem Holocaust-Gedenktag am 27. Januar soll ein entsprechender Antrag in den Bundestag eingebracht werden. Doch die Sachlage ist nicht immer eindeutig.
CDU und CSU wollen Zuwanderer ausweisen, die Existenzrecht von Israel in Frage stellenQuelle: Reuters © Christian Mang

CDU und CSU wollen künftig Migranten ausweisen lassen, die zu antisemitischem Hass aufrufen. "Wer jüdisches Leben in Deutschland ablehnt oder das Existenzrecht Israels infrage stellt, kann keinen Platz in unserem Land haben", heißt es in einem Antrag der Unions-Bundestagsfraktion, der der Welt vorliegt. Er soll vor dem Holocaust-Gedenktag am 27. Januar in den Bundestag eingebracht werden.

Der Bundestag soll dem Entwurf zufolge die Bundesregierung auffordern, gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, die Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes konsequent zu nutzen und antisemitische Ausländer des Landes zu verweisen. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, erklärte am Sonntag:

Es ist dringend erforderlich, dass der Bundestag gegen den wachsenden Antisemitismus aktiv vorgeht."

Daher begrüße der Zentralrat die Initiative. "Justiz, Polizei und Asylbehörden müssen so ausgestattet werden, dass sie gezielt gegen Judenhass und Israel-Hass vorgehen können. Es ist überfällig, bisherige Lücken im Versammlungsrecht oder in der Integrationspolitik zu schließen."

Unions-Fraktionsvize Stephan Harbarth sagte der Zeitung: "Wir müssen auch dem Antisemitismus von Migranten mit arabischem Hintergrund und aus den afrikanischen Ländern entschieden entgegentreten."

Das Internationale Auschwitz Komitee in Berlin forderte in diesem Zusammenhang eine "partei- und fraktionsübergreifende Initiative" im Bundestag, die die "demokratischen Parteien glaubwürdig zusammenführt".

Zuletzt hatten israelkritische Demonstrationen arabischer Gruppen in Berlin im Dezember für Aufsehen gesorgt. Dabei waren auch israelische Fahnen verbrannt worden. Auslöser für die pro-palästinensischen Demonstrationen war die von US-Präsident Donald Trump verkündete Anerkennung Jerusalems als alleinige Hauptstadt Israels. Die Palästinenser beanspruchen jedoch den 1967 von Israel eroberten Ostteil der Stadt als Hauptstadt eines künftigen eigenen Staates.

Dass es allerdings bei der Bewertung, ob es sich um legitime Kritik an Israel oder tatsächlichen Antisemitismus handelt, auch schon mal zu Fehleinschätzungen kommen kann, belegt die Geschichte um die vermeintlichen "Tod den Juden"-Rufe während einer Demonstrationen in Berlin. Laut überstimmender Berichterstattung in Spiegel, Süddeutsche, ZEIT, Frankfurter Rundschau, WELT und Öffentlich-Rechtlichen sollen Demonstranten bei Protesten in Berlin "Tod den Juden" gerufen haben.

Die Demonstrationen richteten sich gegen die Entscheidung von US-Präsident Donald Trump, Jerusalem als die Hauptstadt Israels anzuerkennen. Doch eine Recherche des medienkritischen Portals Übermedien im Anschluss an die Berichte kam zu einem anderen Ergebnis: auf keinem der zahlreich kursierenden Videos ist der Ruf "Tod den Juden" festgehalten, weder auf Deutsch noch auf Arabisch. Auch die Berliner Polizei bestätigte, dass diese Äußerung laut ihrem Kenntnisstand nicht getätigt wurde.

Wie die Welt berichtet, soll die Regierung zudem auch der von Musikern wie Roger Waters, Brian Eno und Sinéad O’Connor unterstützten Kampagne "Boycott, Divestment and Sanctions" entschlossen entgegentreten. Die Unionsparteien wollen demnach folgenden Beschluss im Bundestag:

Der Deutsche Bundestag verurteilt den Aufruf zum Boykott israelischer Geschäfte und Waren sowie die Aufbringung von „Don’t buy“-Schildern auf israelischen Produkten aufs Schärfste. Es ist Aufgabe der unabhängigen Justiz zu prüfen, inwieweit hierdurch Straftatbestände, z. B. Volksverhetzung, erfüllt sind, und gegebenenfalls angemessene Sanktionen gegen die Täter zu verhängen.“

Auch soll die Bundesregierung nach Wunsch der Union den "Umgang arabischer Airlines mit israelischen Passagieren auf deutschem Staatsgebiet" überprüfen. Eine Diskriminierung israelischer Staatsbürger auf deutschem Hoheitsgebiet sei "vollkommen inakzeptabel". Die Regierung wird gebeten, eine gesetzgeberische Reaktion zu prüfen. Im November hatte das Landgericht Frankfurt entschieden, dass die Fluggesellschaft Kuwait Airways keine israelischen Staatsangehörigen befördern muss. Die Richter wiesen die Klage eines in Deutschland studierenden Mannes zurück, der die Fluggesellschaft wegen Diskriminierung verklagt hatte.

(rt deutsch/dpa)

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