Deutschland

Ab September: Habeck plant Verbote und Verordnungen zum Energiesparen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant weitere Energiesparmaßnahmen: Den Entwürfen zufolge sollen diese ab dem 1. September gelten. Die geplanten Vorschriften im Überblick.
Ab September: Habeck plant Verbote und Verordnungen zum EnergiesparenQuelle: www.globallookpress.com © Soeren Stache/dpa

Wenn es nach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis90/Die Grünen) geht, sollen Bürger, Industrie und der öffentliche Dienst noch einmal nachlegen beim Energiesparen. Das freiwillige Energiesparziel der EU von 15 Prozent weniger Gas will er demnach noch übertreffen. In einem Papier aus seinem Ministerium heißt es:

"Nach dem derzeitigen Stand muss Deutschland etwa 20 Prozent Gaseinsparung erreichen, um eine Gasmangellage abzuwenden."

Eine Reihe von Verordnungen und Verboten soll laut Bild zudem vom 1. September bis zum Februar nächsten Jahres gelten, um den Energieverbrauch zu senken. Die entsprechende Verordnung muss vom Kabinett beschlossen werden, Bundestag und Bundesrat müssen nicht zustimmen. Im Detail ist Folgendes geplant:

Für öffentliche Gebäude:

  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden.
  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus ästhetischen Gründen soll ausgeschaltet werden.
  • Die Beheizung sogenannter Gemeinschaftsflächen soll mit Ausnahmen verboten werden. Dazu zählen beispielsweise Teeküchen, Flure und ähnliches. Ausgenommen sind Gebäude, bei denen sonst "Substanzschäden drohen" sowie Kitas, medizinische und Pflegeeinrichtungen.
  • Warmwasser in öffentlichen Gebäuden soll es laut Bild ebenfalls nicht geben, Ausnahmen gelten für Hygienestandards.
  • Ausgenommen sind medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen oder Kitas.
  • Kurioserweise sollen die Temperatur-Höchstwerte je nach Art der Beschäftigung geregelt werden: Für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad Celsius, für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad, für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad, für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeit nur zwölf Grad. Ausgenommen sind Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Schulen sowie Kitas und weitere Einrichtungen.

Für den privaten Bereich und Gewerbe ist geplant:

  • Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, sollen vorübergehend ausgesetzt werden.
  • Private Pools sollen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden. Ausnahmen: "Therapeutische Anwendungen" und "Abwehr von Schäden an der Poolanlage".
  • Gasversorger und Vermieter größerer Wohngebäude sollen Kunden bzw. Mieter rechtzeitig über Energieverbrauch, Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren, spätestens zu Beginn der Heizsaison.
  • Beleuchtete Werbeanlagen sollen von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages nicht betrieben werden dürfen.
  • Ladentüren und Drehtüren im Einzelhandel sollen nicht mehr dauerhaft offen gehalten werden. Ausnahmen sind Fluchtwege und Notausgänge.

Ab dem 1. Oktober sollen zudem weitere Maßnahmen in Kraft treten. Diese sehen unter anderem jährliche Prüfungen für Gebäude mit Gasheizungen vor. Ferner soll ein hydraulischer Abgleich für Heizungen verpflichtend werden, und ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen sollen ausgetauscht werden müssen. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden sollen außerdem zu Energiesparmaßnahmen verpflichtet werden.

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