Deutschland

Haus der Geschichte in Bonn muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" preisgeben

Lange Zeit war unbekannt, wer dem "Haus der Geschichte" in Bonn im Jahr 2015 den Notizzettel von Günter Schabowski aus der berühmten Pressekonferenz vom 9. November 1989, die zur Maueröffnung führte, verkauft hatte. Ein Journalist klagte auf Bekanntgabe des Namens. Das Verwaltungsgericht Köln entschied nun zugunsten des Klägers.
Haus der Geschichte in Bonn muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" preisgebenQuelle: Gettyimages.ru © picture alliance / Kontributor

Ein Politiker, ein Satz und ein Zettel, die zusammen Geschichte schrieben. Günter Schabowski, seinerzeit Mitglied des Zentralkomitees (ZK) und des Politbüros der SED und dort seit 6. November 1989 auch Sekretär des ZK der SED für Informationswesen, leitete am 9. November 1989 die historische Pressekonferenz, die im unmittelbaren Anschluss versehentlich zur Öffnung der Berliner Mauer führte. Zum Ende der Konferenz äußerte sich Schabowski zu den von der SED und der Regierung geplanten neuen Reiseregelungen für DDR-Bürger.

Das Politbüro, so Schabowski damals, habe sich "entschlossen, heute eine Regelung zu treffen, die es jedem Bürger der DDR möglich macht, über Grenzübergangspunkte der DDR auszureisen". Auf Nachfrage der Journalisten vor Ort, wann diese Regelung denn in Kraft trete, erklärte Schabowski den erstaunten Anwesenden: "Das tritt nach meiner Kenntnis ... ist das sofort, unverzüglich." Dabei las er von einem handschriftlichen Zettel ab, der ab diesem Zeitpunkt als historisches Zeitdokument zu betrachten war. Auf dem Dokument stehen Schabowskis persönliche Notizen zu der Pressekonferenz. Was mit dem Zettel im unmittelbaren Anschluss passierte, war rund zwei Jahrzehnte lang unbekannt. Unmittelbar nach der Fernsehübertragung strömten tausende Ost-Berliner an die Grenzübergänge der geteilten Stadt und forderten – wie ja verkündet – die umgehende Öffnung der Schlagbäume. Die völlig unvorbereiteten Offiziere an der DDR-Grenze beugten sich schlussendlich dem Massenandrang und öffneten an mehreren Grenzübergängen schließlich die Schlagbäume nach West-Berlin.

Fakt ist, dass die Stiftung "Haus der Geschichte" in Bonn das Blatt Papier im Jahre 2015 für 25.000 Euro erwarb, unmittelbar nachdem der eigentliche Besitzer und Verfasser dieses historischen Dokuments, Günter Schabowski, am 1. November 2015 in Berlin verstorben war. "Das ist der kaltblütige Verkauf einer gestohlenen Sache", so Irina Schabowski, die Ehefrau und Witwe in einer persönlichen Reaktion im Jahre 2015. Des Weiteren klärte sie über den Verbleib des Zettels auf. Demnach hätte Günter Schabowski laut seiner Witwe "Anfang der 1990er Jahre ein paar Dokumente, darunter den Zettel, auf Drängen an Bekannte gegeben, die sie sich näher hätten ansehen wollen. Die Papiere seien trotz wiederholter Bitten nicht zurückgegeben worden".

Ein Bild-Journalist wollte nun genau darüber Genaueres erfahren, u.a. auch, von wem das Museum das Dokument erstanden hatte. Das Haus der Geschichte verweigerte die Auskunft mit der Begründung, dem Verkäufer sei Anonymität zugesichert worden. Daraufhin klagte der Bild-Journalist.

Laut Angaben der Presseagentur dpa gab es "einen sogenannten Erstverkäufer, der den Zettel an einen Zweitverkäufer verkauft hatte, der ihn wiederum dem Haus der Geschichte verkaufte. Der Erstverkäufer bestand nicht auf Anonymität, der Zweitverkäufer schon." Nach dem nun verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts Köln muss das Haus der Geschichte der Presse nun beide Namen nennen. Der Journalist wollte zudem auch über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer informiert werden, doch "das wies das Gericht ab, da dies vom Auskunftsrecht der Presse nicht gedeckt sei", so die dpa-Informationen.

Was die Namen der Verkäufer betrifft, bewertete das Gericht "das Informationsinteresse der Presse höher als die Interessen des Zweitverkäufers". Der Vorsitzende Richter Sebastian von Aswege führte in der Verhandlung laut dpa aus, das Haus der Geschichte sei keine Behörde, die "zwingend auf geheimes Agieren angewiesen" sei. Vielmehr "unterliege das Museum Transparenz- und Rechenschaftspflichten, da es mit öffentlichen Geldern umgehe".

Vertreter des Hauses der Geschichte hielten den Richtern dagegen vor, wenn sie künftig keine Anonymität mehr zusichern könnten, würden viele Ankäufe vielleicht nicht mehr zustande kommen. Es gebe immer wieder Verkäufer, die auf keinen Fall in die Öffentlichkeit wollten. Auch der Ankauf des Schabowski-Zettels hätte ohne die zugesicherte Anonymität höchstwahrscheinlich nicht geklappt, so die Argumentation der Museumsvertreter vor dem Verwaltungsgericht Köln:

"Dann wäre das zentrale Dokument der Wiedervereinigung womöglich in einer Privatsammlung verschwunden und für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik verloren gewesen."

Zu welchem Zeitpunkt die Namen nun veröffentlicht werden, ist noch nicht bekannt geworden. Das Haus der Geschichte kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen. Hier der entscheidende Moment auf der Pressekonferenz am 9. November 1989:

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