Deutschland

Nach zwei Jahren Kurzarbeitergeld: Veranstaltungsbranche droht Kündigungswelle

Besonders der Veranstaltungsbranche haben die Pandemie-Maßnahmen wirtschaftlich schwer zugesetzt. Laut einer Umfrage sind von 800 Unternehmen über 80 Prozent der Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Im März endet die finanzielle Unterstützung. Den Betrieben bleibt nur die Kündigung ihrer Angestellten.
Nach zwei Jahren Kurzarbeitergeld: Veranstaltungsbranche droht KündigungswelleQuelle: www.globallookpress.com © Martin Müller via www.imago-imag

Die Veranstaltungsbranche in Deutschland gehört zum sechstgrößten Wirtschaftszweig und bot bislang über eine Million Arbeitsplätze. Doch Messen, Konzerte, Feiern und Tagungen sind eine Seltenheit in der zwei Jahre währenden Pandemie geworden. Nach gewissen Erleichterungen der politischen Maßnahmen rollt nun die Omikron-Welle über das Land, was zu erneuten Absagen von Veranstaltungen führt.

Mehr als 800 Betriebe nahmen nun an einer Umfrage innerhalb der Branche teil. Seit mehr als 20 Monaten befinden sich über 80 Prozent ihrer Beschäftigen in Kurzarbeit. Nach maximal 24 Monaten ist jedoch Schluss mit der Überbrückungshilfe durch den Staat. 

Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft, Jan Kalbfleisch, kritisiert die Politik, die die Veranstaltungsbranche im Stich gelassen habe: 

"Mehr als drei Viertel der Veranstaltungsunternehmen werden im März 2022 ihre Mitarbeiter kündigen mangels Kurzarbeit."

Läuft das Kurzarbeitergeld aus, müssten die Betriebe wieder für die Löhne und Sozialbeiträge aufkommen. Angesichts der schlechten Wirtschaftslage ist dies jedoch nicht möglich. 

Die finanzielle Unterstützung wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Arbeitnehmer 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld. Wenn die betreffende Person ein Kind hat, sind es 67 Prozent. Nach vier Monaten kann eine Erhöhung auf bis zu 70 bzw. 77 Prozent gewährt werden und ab dem siebten Bezugsmonat 80 bzw. 87 Prozent des Netto-Entgelts. 

Auf der Webseite der Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft kritisiert diese die Beschlüsse der Ministerpräsidenten:

 "Während die Ministerpräsidentenkonferenz Veranstaltungen faktisch weiterhin wirtschaftlich unmöglich macht, kürzt die Bundesregierung das Überbrückungsprogramm und leitet dringend nötige Hilfsgelder für fremde Zwecke um. Die Fortsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen durch die heutigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zementieren das Veranstaltungsverbot, das faktisch ununterbrochen seit März 2020 besteht. Eine 2G-Plus-Regel bei Messen und Wirtschaftsveranstaltungen hat zur Folge, dass 30 bis 40
Prozent der internationalen Aussteller und Teilnehmer nicht anreisen können."

Eine Besserungsperspektive ist nicht in Sicht, und es fehlt an Planungssicherheit. Zudem sind viele Besucher verunsichert. Nach Ansicht der Vereinigung hat die Regierung 60 Milliarden Euro an Hilfsmitteln für andere Zwecke ausgegeben. Die als Schutzmaßnahmen bezeichneten staatlichen  Regeln kommen ihrer Ansicht nach einem "Betätigungsverbot" gleich. 

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