Deutschland

"Wie viele Eigentore kann man schießen?" Debatte um Verkürzung des Genesenenstatus

Laut Gesundheitsminister Lauterbach gilt nur noch als "vollständig geimpft", wer dreimal gegen COVID-19 geimpft wurde. Parallel dazu wurde der Genesenenstatus auf Basis "aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse" von sechs auf drei Monate verkürzt. Experten sprechen von Willkür.
"Wie viele Eigentore kann man schießen?" Debatte um Verkürzung des GenesenenstatusQuelle: www.globallookpress.com

Wer sich zweimal ein marktübliches Corona-Vakzin spritzen lasse, genieße "vollständigen Impfschutz". So lautete bislang das von der Politik und den viel zitierten Vertretern der Wissenschaft postulierte Kredo. Doch auch die Zahl der sogenannten Impfdurchbrüche ließ Zweifel am vollumfänglichen Schutz vor COVID-19 aufkommen. Und dies befeuerte wiederum die Diskussion um den Sinn und Zweck der "Booster-Impfungen". Die Impfpflicht stellt aktuell das letzte Kapitel in der Debatte um eine mutmaßlich optimale Corona-Strategie dar.

Am Sonntag war es dann Gesundheitsminister Karl Lauterbach der mitteilte, dass die im Raum stehende Impfpflicht drei Injektionen zu umfassen habe: "Eine vollständige Impfung" bestehe dann nurmehr aus drei Impfstoffdosen. "Vollständig Geimpfte" seien "gegen alle Corona-Varianten – zumindest vor schwerer Krankheit und Tod – geschützt." Daran müsse sich die Impfpflicht orientieren, teilte Lauterbach der Bild am Sonntag mit.

Wissenschaftler weltweit seien sich einig, dass die Entstehung einer Variante, gegen die man als dreifach Geimpfter keinen Schutz habe, äußerst unwahrscheinlich sei. Gleichzeitig warnte der Minister:

"Das Varianten-Alphabet wird nicht mit Omikron enden."

Es sei gut möglich, dass man es im Herbst mit einem mutierten Delta-Typ zu tun bekomme. Wer jetzt als Ungeimpfter an Omikron erkranke, hätte im Herbst gegen eine neue Delta-Variante wahrscheinlich einen Infektionsschutz von deutlich unter 50 Prozent, mutmaßte Lauterbach.

"Ohne zusätzliche Impfungen wären diese Menschen dann stark gefährdet. Es führt daher kein Weg an der Impfung vorbei".

Mit Stand 19. Januar galten im Impf-Dashbord des Gesundheitsministeriums noch knapp 73 Prozent der Bevölkerung als "vollständig geimpft". Das Robert Koch-Institut orientiere sich allerdings bereits an der neuen Definition von Gesundheitsminister Lauterbach, wie die Welt am Dienstag berichtete.

"Das Robert Koch-Institut (RKI) hat das Impfquotenmonitoring angepasst: Seit Dienstag werden Zweifach-Geimpfte in einer Tabelle des Instituts nicht mehr als vollständig geimpft ausgewiesen. Stattdessen gelten sie als Grundimmunisierte."

Parallel dazu, sorgte vor allem eine Entscheidung für zusätzliche Verwirrung und Irritationen. So gilt seit Samstag der Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion nur noch für maximal 90 Tage und nicht mehr für sechs Monate. Seitens des RKI heißt es dazu:

"Die Dauer des Genesenenstatus wurde (...) reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Delta-Variante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben."

Die neue Vorgabe knüpft an eine vom Bundesrat am vergangenen Freitag besiegelte Verordnung an, und gilt seit Samstag. Demnach müssen Genesenennachweise Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt gibt. Dazu gehört:

"Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen."

Und:

"Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen."

Das RKI teilte zudem mit: "Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern."

Eine solch massive Verkürzung war in dieser Form nicht vorgesehen. Noch am Donnerstag hieß es auf dem Internetauftritt des Bundesrates:

"Die Geltungsdauer (des Genesenenstatus) soll im Zuge einer europäischen Vereinheitlichung geringfügig kürzer werden und statt sechs Monaten 180 Tage betragen."

Gesundheitsminister Lauterbach verkündete wiederum am Sonntag auf Twitter:

"Der Ungeimpfte, der jetzt die Omikron-Infektion bekommt, wird im Herbst gegen andere Varianten wenig Schutz haben. (...) Omikron ersetzt die Impfung nicht."

Seither hagelt es für die Anpassung des Genesenenstatus Kritik, wobei etliche Fragen offen bleiben. So wie etwa die nach der vom RKI erwähnten "wissenschaftlichen Evidenz." Entsprechende Anfragen ließ das RKI Meldungen zufolge zunächst unbeantwortet. Nur so viel wollte man verraten: Die Anpassung sei aufgrund "aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse" gefällt worden. Am Montagabend wartete das RKI dann auf der eigenen Webseite mit Literaturverweisen auf – aus denen laut Kritikern jedoch keine klare Begründung für die Entscheidung hervorgeht.

Der prominente Virologe Hendrik Streeck zeigte sich gegenüber der Welt irritiert.

"Es obliegt natürlich dem Robert Koch-Institut, festzulegen, wie lange der Genesenenstatus gültig sein soll. Aber wir müssen wirklich aufpassen, dass die Entscheidungen auf fundiertem Wissen basieren und nicht willkürlich getroffen werden."

Und er ergänzte:

"In der Schweiz wurde der Genesenenstatus jüngst aus guten Gründen auf zwölf Monate verlängert. Dass eben jener Status in Deutschland auf drei Monate verkürzt wird, ist aus meiner wissenschaftlichen Erkenntnis nicht erklärbar."

Das Vorgehen sei laut der Publikation vor allem auch juristisch fragwürdig:

"Die Definition von 'geimpft' und 'genesen' hängt damit nun ausschließlich von einer Internetseite ab, die sich unbemerkt und blitzschnell ohne klar benannten Verantwortlichen ändern kann – so wie am vergangenen Wochenende geschehen."

Der Virologe und Epidemiologe Klaus Stöhr fand angesichts der massiven Verkürzung des Genesenenstatus deutlich Worte.

"Das sollen die Daten sein, die Verkürzung des Genesenenstatus auf 3 Mon in D zu begründen? Wieviel Eigentore kann man eigentlich schiessen: es wird jetzt sehr schnell immer mehr Genesene geben; mit mehrfacher Infektion! Soll das zum Impfen motivieren?"

Mehr zum Thema - Wagenknecht zu "2G Plus" im Bundestag: "Epidemiologisch unsinnig und offenkundig verfassungswidrig"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.