Deutschland

Juristenvereinigungen kritisieren Schnellverfahren bei Corona-Protesten

Mehrere Bundesländer sehen in Schnellverfahren eine Möglichkeit, gegen die "rohe Gewalt", die angeblich immer öfter von Corona-Protesten ausgehe, und die Täter vorzugehen. Juristenvereinigungen haben nun deutliche Kritik an dieser Rechtspraxis geübt.
Juristenvereinigungen kritisieren Schnellverfahren bei Corona-ProtestenQuelle: www.globallookpress.com © Hanno Bode via www.imago-images.de

Der "Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)" hat die Absicht mehrerer Bundesländer scharf kritisiert, Schnellverfahren für Gewalttäter bei Corona-Protesten einzuführen.

So setzt Bayern bereits auf beschleunigte Verfahren, aber auch Innenminister Georg Maier (SPD) aus dem von der Linkspartei geführten Thüringen will dieses Mittel einführen.

Unvereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien

Nach Medienberichten hätten "Aggressionen" gegen die Polizei und "rohe Gewalt" bei den bundesweit stattfindenden Corona-Protesten erheblich zugenommen. In mehreren Bundesländern suchen Politik und Strafverfolgungsbehörden nach Wegen, um der oft unangemeldeten Proteste Herr zu werden, denn die Demonstranten radikalisierten sich, wie es heißt.

Der RAV, dessen Anliegen unter anderem der Schutz der Grund- und Bürgerrechte ist, übte jetzt prinzipielle Kritik an den Schnellverfahren. Denn diese schränkten wesentliche Rechte der Angeklagten ein. Darüber berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Der Berliner Anwalt und Bundesvorsitzende des RAV Peer Stolle ging bei seiner Kritik ins Grundsätzliche:

"Wir lehnen das beschleunigte Verfahren grundsätzlich ab, weil es nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist."

Eingeschränkt werde

"vor allen Dingen das Recht, sich effektiv zusammen mit einem Anwalt auf die Verhandlung vorzubereiten".

Auch Richter äußern Kritik

Aber nicht nur der RAV betrachtet diese innenpolitische Entwicklung mit Sorge. Auch die "Neue Richtervereinigung (NRV)" sieht die Schnellverfahren an sich kritisch.

"Das beschleunigte Verfahren als ein besonderes Verfahren ist grundsätzlich bedenklich, da es mit einem Verzicht auf normale prozessuale Rechte einhergeht",

so der Ahrensburger Amtsrichter und Sprecher der Fachgruppe Strafrecht der NRV Ulf Thiele.

In einem Schnellverfahren sei die Beweistiefe erheblich eingeschränkt, "weshalb es gemäß § 417 StPO nur in Fällen mit einer sehr klaren Beweislage zur Anwendung kommen soll", ergänzte Thiele.

"Ob diese Verfahren den mit ihnen verbunden besonderen Aufwand bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten rechtfertigen, ist sehr fraglich."

Druck zu Geständnissen

Ende 2021 hatte ein Fall aus dem bayerischen Schweinfurt Aufsehen erregt: Dort war ein Mann weniger als 24 Stunden nach einer gewaltsam eskalierten Demonstration zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. In Schnellverfahren dürfen Haftstrafen nur bis zu einer Dauer von einem Jahr verhängt werden.

"Die Anklage kann mündlich verlesen werden, die Akte kann man in der Regel nur kurz vor der Verhandlung einsehen. Auch die Beweisantragsmöglichkeiten sind eingeschränkt. Zeugenaussagen können einfach nur verlesen werden, ohne dass die Zeuginnen und Zeugen direkt befragt werden",

erläutert Rechtsanwalt Stolle vom RAV seine Kritik am Schnellverfahren.

Durch diese Einschränkungen gebe es viel geringere Verteidigungsmöglichkeiten – und einen deutlich höheren Geständnisdruck.

"Die Leute sind in der Regel in Haft und hoffen, durch ein Geständnis mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe schnell wieder rauszukommen",

so Stolle weiter.

"Dabei wird aber nicht in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüft, ob der erhobene Vorwurf zutreffend ist."

Lagebeschreibungen der Polizei oft zweifelhaft

Doch gerade bei größeren Demonstrationen sei die Sachlage häufig sehr unübersichtlich. So klar, wie schriftliche Zeugenaussagen von Polizisten es nahelegten, sei die Lage oftmals gar nicht. Stolle weiter:

"Die Wahrnehmung anderer Zeugen weicht oft sehr stark von dem ab, was die Polizei aufschreibt."

Dass in der jetzigen Lage Politik und Strafverfolgungsbehörden zum Mittel der beschleunigten Verfahren greifen, zeige eine gewisse Hilflosigkeit des Staates im Umgang mit den Corona-Protesten, sagte Stolle.

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