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Folgen von 2G? – Deutscher Einzelhandel fürchtet Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent

Bund und Länder haben nach Beratungen eine einheitliche 2G-Regel für den Handel beschlossen. Kritik kommt für diese Entscheidung vom Handelsverband Deutschland. Der Modehandel kündigt schon Schadensersatzklagen wegen der 2G-Regelung an.
Folgen von 2G? – Deutscher Einzelhandel fürchtet Umsatzeinbußen von bis zu 50 ProzentQuelle: www.globallookpress.com © Snapshot-photography/R.Price via

Die auf Bundesebene beschlossene 2G-Regel gilt künftig bundesweit für den Einzelhandel, unabhängig von der jeweils aktuellen Inzidenz. Damit haben nur noch Geimpfte und Genese Zugang zu Geschäften, mit Ausnahme zu Geschäften des täglichen Bedarfs – wie etwa zu Supermärkten oder Drogerien.

Aus der betroffenen Branche des Handels ist umgehend laute Kritik zu vernehmen. Viele Läden fürchten um ihr Weihnachtsgeschäft. Die heutige Entscheidung wurde seitens der regierenden Politiker getroffen, obwohl ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Wirtschaftskanzlei Noerr zu dem Ergebnis kommt, dass 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig seien.

Der Aufforderung und Bitte seitens des HDE an Politiker, in persönlichen Briefen auch an Olaf Scholz (SPD) und die noch geschäftsführend amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), diese entsprechenden Regelungen vorerst wieder zurückzunehmen oder gar nicht erst einzuführen, verpuffte damit in der eigentlich beabsichtigten Wirkung. Auf der Webseite vom Handelsverband Deutschland heißt es dazu:

"Das Rechtsgutachten, das insbesondere auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12. Abs. 1 GG) und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG). Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts (Art. 3 Abs. 1 GG) vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen ist."

Demgegenüber sucht der Handelsverband jedoch beim Thema Impfpflicht eindeutig den Schulterschluss mit der Politik:

"Das Gutachten betont, dass 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet."

Die verordnete 2G-Regelung erwartet von den Ladenbesitzern eine strikte Kontrolle am Eingangsbereich. Mitarbeiter oder zusätzlich benötigte Security-Angestellte müssen die Impfpässe oder QR-Codes der Kunden in Eigenverantwortung überprüfen oder überprüfen lassen. Dadurch "bilden sich Warteschlangen, die potentielle Kunden nicht nur nerven, sondern auch vom ursprünglichen Einkaufswillen abbringen."

"Frequenzen und Umsätze könnten durch 2G einbrechen", warnte der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Restriktionen könnten zu erheblichen Umsatzrückgängen von bis zu 50 Prozent führen und manche Einzelhändler in ihrer Existenz bedrohen, so warnt der Verbandssprecher.

Der Hauptgeschäftsführer vom Handelsverband Berlin-Brandenburg Nils Busch-Petersen erkannte schon am letzten Verkaufssamstag die kommende Problematik: "Wir verzeichnen bereits Frequenzrückgänge". Er rechne demnach mit Umsatzeinbußen von 15 bis 30 oder gar 40 Prozent. Zudem würden die Beschäftigten in eine Situation hineingedrückt, "vor der sie Angst haben", wird Busch-Petersen in Berlin von der B.Z. zitiert. Die Kontrollen am Eingang Sicherheitskräften zu übertragen, sei zudem auch keine Lösung: "Dafür gebe es nicht genug Personal, zudem entstünden hohe Zusatzkosten."

"Mitten im Weihnachtsgeschäft ist das für den Handel eine Katastrophe", schätzt Mareike Petersen, Geschäftsführerin des Handelsverbands Nord, die aktuelle Lage ein. "Durch die Regelung kommt es wieder zu Wettbewerbsverzerrungen im stationären Einzelhandel", monierte Kisten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des hessischen Industrie- und Handelskammertags: "Während Grundversorger allen Kunden offen stehen, dürfen Sortimentsanbieter nur unter 2G und mit hohem Kontrollaufwand öffnen." 

Laut dpa fordert der Modehandel angesichts der geplanten Einführung der 2G-Regel von der Bundesregierung nun Schadenersatz für die erwarteten massiven Umsatzeinbußen. "Der ohnehin gebeutelten Branche drohe durch die Verschärfung der Corona-Regeln ein weiterer Kundenschwund um 30 Prozent", warnte demnach der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren (BTE) am heutigen Donnerstag. In den Regionen, wo jetzt schon die 2G-Regel gilt, verzeichneten die Textil- und Schuhhäuser laut BTE Umsatzeinbußen von 30 bis 50 Prozent.

BTE-Präsident Steffen Jost beklagte sich im Rahmen der Diskussion um Krankenhauskapazitäten und nicht ausreichende Impfquoten:

"Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen."

Die Vorgaben der 2G-Regel im Einzelhandel gelten "in Berlin, sowie auch in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Hamburg und Schleswig-Holstein schließen ab dem kommenden Samstag Ungeimpfte vom Shopping aus. Hessen hatte ebenfalls bereits vor dem aktuellen Bund-Länder-Treffen beschlossen, die Beschränkung des Zutritts nach der 2G-Regel ab der kommenden Woche einzuführen."

Ab wann dann diese Regelung nach den heutigen Beschlüssen für das gesamte Bundesgebiet gilt, wurde noch nicht abschließend festgelegt.

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