Deutschland

Regierung: Mehrheit der islamistischen Gefährder sind deutsche Staatsbürger oder Doppelstaatler

Unter den islamistischen Gefährdern auf deutschem Staatsgebiet bilden deutsche Staatsangehörige und Besitzer einer Doppelstaatsbürgerschaft die größte Gruppe. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor.
Regierung: Mehrheit der islamistischen Gefährder sind deutsche Staatsbürger oder DoppelstaatlerQuelle: Reuters © Fabrizio Bensch

Demnach hatten die Polizeibehörden am 1. Juli dieses Jahres im Bereich der "religiösen Ideologie" 330 Gefährder auf dem Schirm, die sich im Inland aufhielten. 186 von ihnen waren entweder ausschließlich deutsche Staatsbürger oder besaßen neben der deutschen noch eine zweite Staatsbürgerschaft.

Unter den 144 ausländischen islamistischen Gefährdern waren 61 Syrer. Danach folgten mit großem Abstand Iraker (17 Gefährder) sowie russische Staatsbürger (13) und radikale Islamisten aus der Türkei (11). Bei acht islamistischen Gefährdern war die Staatsangehörigkeit ungeklärt, zwei waren staatenlos.

Die Erhebungen der Behörden wiesen außerdem darauf hin, dass die meisten Gefährder mit ausländischer Staatsangehörigkeit erst in Deutschland Anschluss an die islamistische Szene gefunden hatten. So haben sich die syrischen Gefährder, die der deutschen Polizei bekannt sind, in der Regel nicht im Ausland radikalisiert, sondern nach ihrer Ankunft in der Bundesrepublik. Da spielten oft geplatzte Lebensträume, Isolation und Misserfolge bei der Integration eine Rolle.

Von den 330 islamistischen Gefährdern, die sich Anfang Juli in Deutschland aufhielten, waren laut Bundesregierung 96 Gefährder in Haft. Etwas mehr als die Hälfte von ihnen waren Ausländer. 25 besaßen ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit, 20 inhaftierte Gefährder hatten neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit.

Als Gefährder bezeichnet die Polizei Menschen, denen sie schwere, politisch motivierte Gewalttaten zutraut – bis hin zu Terroranschlägen. Daneben hat die Polizei auch sogenannte relevante Personen im Blick. Zum Kreis der "relevanten Personen" zählt, wer in der Szene als "Führungsperson", als "Akteur" oder als Logistiker und Unterstützer agiert. Außerdem müssen "objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung" verüben werden. Auch Kontakt- oder Begleitpersonen eines Gefährders oder eines Verdächtigen gehören zu dieser Gruppe.

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(rt/dpa)

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