Deutschland

Neue Arbeitsschutzverordnung: Arbeitgeber sollen Impfkampagne mittragen, Impfstatus vorerst privat

Weil die Impfkampagne in Deutschland stockt, sollen nun auch verstärkt die Arbeitgeber Unterstützung leisten. Das geht aus einer neuen Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil hervor. Die Erlaubnis zur Abfrage des Impfstatus ist darin nicht enthalten.
Neue Arbeitsschutzverordnung: Arbeitgeber sollen Impfkampagne mittragen, Impfstatus vorerst privatQuelle: www.globallookpress.com © Stefan Zeitz via www.imago-images.de

In der Berliner S-Bahn kann man sich seit Montag, dem 30. August, in einem Sonderzug gegen das Coronavirus impfen lassen. Bis dahin stand wochenlang auf dem Parkplatz eines Möbelhauses im Berliner Stadtteil Lichtenberg der erste Drive-in für Corona-Impfungen ohne Termin zur Verfügung. Im Erzgebirge gab es jüngst frisch gegrillte Bratwürste für all jene, die sich die Spritze gegen SARS-CoV-2 verabreichen ließen. Deutschlandweit versucht man, mit verschiedenen Aktion die Impfbereitschaft unter den Bürgern zu erhöhen.

Seit Wochen nimmt aber die Zahl jener, die sich die Spritze gegen SARS-CoV-2 verabreichen lassen wollen, kontinuierlich ab. Bundesländer hatten jüngst angesichts der geringeren Nachfrage gar mehr als 2,5 Millionen unverbrauchte Dosen an den Bund zurückgeschickt.

Nun sollen die Arbeitgeber verstärkt bei der stockenden Immunisierungskampagne Unterstützung leisten. Dies zumindest geht aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) zu einer neuen Arbeitsschutzverordnung hervor. Am 1. September wurde sie vom Bundeskabinett beschlossen. Darin heißt es: 

"Wir brauchen jetzt eine deutliche Steigerung der Impfquote. Die angelaufene vierte Welle kann nur durch mehr Impfungen gebrochen werden. Dazu müssen auch die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren."

So müssen die Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Corona-Impfungen künftig auch während der Arbeitszeit ermöglichen. Zudem sollen die Unternehmen auch ihre Mitarbeiter "durch gezielte Information und betriebliche Impfangebote unterstützen", wie es Heil gegenüber der Rheinischen Post erklärte.

Ab 10. September gilt auch eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und Impfmöglichkeiten zu informieren.

Weiterhin gelten bestehende Regeln wie etwa die Pflicht zu betrieblichen Hygieneplänen und zum Angebot von Schnell- oder Selbsttests mindestens zweimal pro Woche. Zudem gilt weiterhin auch, dass die "betriebsbedingten Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen" auf das notwendige Minimum reduziert werden sollen. Hierfür soll weiter auch Homeoffice als Möglichkeit dienen.

Wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren, müssen Arbeitgeber mindestens eine medizinische Schutzmaske zur Verfügung stellen, heißt es weiter.

Von einer pauschalen Erlaubnis zur Abfrage des Impf- oder Genesenenstatus der Mitarbeiter seitens der Unternehmen ist in der Verordnung keine Rede, doch die Diskussion darüber dauert an. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatte die Pläne kritisiert. Sie forderte die Berechtigung für Unternehmen, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter erfragen zu dürfen, um Schutzmaßnahmen daran auszurichten. Heil hatte solchen Forderungen unter Verweis auf die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten eine Absage erteilt.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte jedoch in der ARD-Sendung "Hart aber fair" Sympathie für eine Änderung erkennen lassen, wonach die Arbeitgeber vorübergehend nach dem Impfstatus fragen dürften.

Künftig sollen Arbeitgeber lediglich bei ihren Anti-Corona-Hygienekonzepten den Impf- oder Genesenen-Status der Beschäftigten berücksichtigen können – sofern dieser ihnen bekannt ist. Nach Zahlen des Robert Koch-Instituts vom Dienstag sind 50,2 Millionen Menschen bzw. über 60 Prozent der Impfberechtigten in Deutschland inzwischen vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft. Etwas mehr als 54 Millionen Menschen (65,1 Prozent) haben bislang mindestens eine erste Dosis verabreicht bekommen.

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