Deutschland

Bericht: Merkel lässt 3G-Regel für Bahnreisen und Inlandsflüge prüfen

Laut einem Medienbericht sollen wie in Italien und Frankreich künftig auch in Deutschland nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete mit der Bahn reisen dürfen. Kanzlerin Angela Merkel soll Verkehrsminister Andreas Scheuer bereits mit der Prüfung der Maßnahme beauftragt haben.
Bericht: Merkel lässt 3G-Regel für Bahnreisen und Inlandsflüge prüfenQuelle: www.globallookpress.com © M. Popow

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will laut einem Bericht der Bild-Zeitung die sogenannte 3G-Regel auch in Zügen und auf Inlandsflügen durchsetzen. Dies würde bedeuten, dass nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen, die einen aktuellen Corona-Test vorweisen können, am Fernverkehr teilnehmen können.

Am Donnerstagabend teilte die Bild-Zeitung mit, dass ihren Informationen zufolge Bundeskanzlerin Angela Merkel Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) damit beauftragt hat, die Einführung der 3G-Regelung bei Bahn- und Flugreisen zu prüfen. Bereits am Montag soll auf der Sitzung von Bund und Ländern das Thema besprochen worden sein.

In Frankreich und Italien ist die 3G-Regel im Bahnverkehr bereits in Kraft.

Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender des Fahrgastverbandes Pro Bahn und stellvertretender Vorsitzender des Lobbyvereins Allianz pro Schiene, hält 3G-Internet in der Bahn für wichtiger als die Regelung genesen-geimpft-getestet. Zu den Plänen der Bundesregierung sagte Naumann der Bild-Zeitung:

"Wenn wir uns alle in der Bahn mit der Maske richtig verhalten, dann ist das Infektionsrisiko so gering, dass wir uns da nicht wirklich fürchten müssen. Wir haben andere Brennpunkte, wo es viel, viel schwieriger ist."

Seit dem 23. August gilt deutschlandweit die sogenannte 3G-Regel bei Besuchen in Krankenhäusern, in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen, in der Innengastronomie und in Hotels, bei allen Veranstaltungen in Innenräumen und bei körpernahen Dienstleistungen wie zum Beispiel beim Friseur.

Als getestet gelten diejenigen, die einen negativen PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist, oder einen Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist, vorweisen können. Liegt die 7-Tage-Inzidenz innerhalb eines Landkreises unter 35, dürfen die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen.

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