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Missbrauch von Münster: 14 Jahre Haft für 28-jährigen Hauptangeklagten

Im Missbrauchskomplex Münster sind im Hauptprozess die Urteile gesprochen worden. Das Gericht folgte im Wesentlichen den Forderungen der Anklage und verkündete hohe Haftstrafen und zum Teil Sicherungsverwahrung. Eine Frau muss ebenfalls ins Gefängnis.
Missbrauch von Münster: 14 Jahre Haft für 28-jährigen HauptangeklagtenQuelle: www.globallookpress.com © Guido Kirchner/dpa

Der 28-jährige Hauptangeklagte im Missbrauchskomplex Münster ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Für die Zeit nach der Haft ordnete das Landgericht Münster für den IT-Techniker Sicherungsverwahrung an. Der 28-Jährige gilt als Schlüsselfigur in dem am Dienstag beendeten Prozess mit vier weiteren Angeklagten.

Die Urteile für die anderen Männer lauten: zehn Jahre Haft für einen Mann aus Hannover (36) für vier Fälle, elf Jahre und sechs Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für fünf Fälle und zwölf Jahre für einen 31-Jährigen aus dem hessischen Staufenberg für sechs Fälle. Auch für diese Männer ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit folgte es weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Wegen Beihilfe soll die 46-jährige Mutter des IT-Technikers für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Jahre plädiert. Die Angeklagten zeigten bei der Verkündung der Urteile kaum erkennbare Reaktionen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 

Zur Begründung beschrieb der Vorsitzende Richter Matthias Pheiler die zum Teil schweren Missbrauchstaten, verzichtete aber zum Schutz der Opfer auf drastische Details der Vergewaltigungen. Das Gericht spricht von absolut verstörenden Taten. Pheiler sagte: "Das übersteigt alles, was dieser Kammer bislang vorgelegt wurde."

Die Taten seien gewohnheitsmäßig und mitleidslos erfolgt. Die auf einem Beweisvideo aus der Gartenlaube zu hörenden Dialoge hätten einen verstörenden Gesamteindruck hinterlassen.

Bei den angeklagten Taten handelt es sich nach Einschätzung des Gerichts besonders im Fall des IT-Technikers Adrian V., der im Prozess zu den Vorwürfen schwieg, nur um die Spitze des Eisbergs. Während der Verhandlung sei weiteres Material durch die Polizei entschlüsselt worden.

Auf den Aufnahmen seien Täter und Opfer zum Teil eindeutig anhand von unverwechselbaren Körpermerkmalen zu erkennen gewesen.

Die Haftstrafe für die Mutter des IT-Technikers begründete das Gericht mit dem nachweislichen Wissen der Frau. Sie wusste demnach, dass es in der Gartenlaube zum schweren sexuellen Missbrauch gekommen war. Sie hatte ihrem Sohn die Laube zur Verfügung gestellt. Als Beweis zitierte Pheiler aus Chatverläufen und einer Aufnahme in der Laube bei einem Frühstück. Die Frau habe von der Pädophilie ihres Sohnes gewusst und sei über den Missbrauch informiert gewesen, so das Gericht.

Die Frau wusste aber wohl nicht, dass die Männer die Opfer zum Teil für die Taten betäubt hatten. Das wertete das Gericht strafmildernd.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. In der Folge hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Komplex wurden bereits fünf Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in U-Haft sitzen. 

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(rt/dpa)

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