Deutschland

Justizministerium leitet Verfahren gegen Messengerdienst Telegram ein

Das Bundesjustizministerium hat Schritte gegen den Messenger-Dienst Telegram eingeleitet. Hintergrund seien fehlende Informationen, die laut Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erforderlich sind. Das Ministerium sandte nun im Rahmen der Rechthilfe zwei Anhörungsschreiben an das derzeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Unternehmen.

Den Betreibern der App wird vorgeworfen, keinen klaren Prozess für die Meldung von potenziell strafbaren Beiträgen – also Beiträgen, die etwa Hassrede, Beleidigungen, Androhung von Gewalt oder Volksverhetzung enthalten – sowie keinen Zustellungsbevollmächtigten benannt zu haben. Dem Unternehmen drohen damit Bußgelder. "Das Unternehmen hat nun Gelegenheit, Stellung zu nehmen", erklärt Rabea Bönnighausen, Pressesprecherin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Telegram in der Kritik

Die App Telegram hat in den vergangenen Jahren bei Nutzern zunehmend an Beliebtheit gewonnen. Zum einen deshalb, weil die App lange Zeit als sicherer angesehen wurde, was den Datenschutz anbelangt. Zum anderen ist die App bekannt dafür, kaum Accounts zu löschen oder zu sperren. Dies hat aber auch dazu geführt, dass die App mittlerweile als eine Art "Zufluchtsort" und Organisationsplattform für extremistisches Gedankengut gilt, da viele dieser Akteure zuvor von anderen Plattformen verbannt worden waren. Ziel des eingeleiteten Verfahrens gegen Telegram ist es nun, die App stärker in die Pflicht zu nehmen. Bisher war der Dienstleister nicht vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz betroffen, da es sich um einen reinen Messenger-Dienst handelte. Mittlerweile wurde Telegram jedoch dergestalt ausgebaut, dass die App als soziales Netzwerk gelten kann – womit sie dann auch unter das NetzDG fällt und den darin festgeschriebenen Anforderungen genügen muss.

NetzDG und freie Meinungsäußerung

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist eine Reaktion auf zunehmende Hasskriminalität in sozialen Netzwerken. Das im Jahr 2017 in Kraft getretene und 2020 nochmals aktualisierte Gesetz stand bereits bei seiner Einführung in der Kritik. Sein Zweck ist die Verhinderung von sogenannter Hasskriminalität im Netz. Strafbare, diskriminierende, beleidigende, volksverhetzende oder zu Gewalt anstiftende Inhalte sollen so schnell wie möglich identifiziert und gelöscht und die Urheber strafrechtlich belangt werden können.

Kritiker monieren jedoch, dass das Gesetz der Einschränkung der Meinungsfreiheit Vorschub leiste. Der Grund: Die Plattformbetreiber werden mit empfindlichen Strafen belegt, wenn sie entsprechende Inhalte nicht löschen. Dies kann, so die Kritiker, dazu führen, dass vorsorglich deutlich mehr gelöscht wird als nur das, was tatsächlich strafbar wäre. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung im März 2020 erklärte der Medienwissenschaftler Prof. Dr. Wolfgang Schulz, dass gerade bei etwas komplizierteren Straftatbeständen wie einer Beleidigung diese Gefahr bestehe, wenn nun Plattformbetreiber vorab als "Hilfssheriffs plötzlich über Recht und Unrecht entscheiden sollen". Kritik kam bereits bei Einführung des Gesetzes unter anderem vom Deutschen Journalisten-Verband, von "Reporter ohne Grenzen" sowie vom Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen.

Konsequenzen für Telegram

Da es in den jetzt angestrengten Verfahren gegen Telegram allein um die Optimierung des Meldeprozesses potenziell problematischer Inhalte sowie um die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten geht, sind aktuell keine nachhaltigen Konsequenzen für die freie Meinungsäußerung auf der Plattform zu erwarten.​

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