Deutschland

Dieselskandal: Ex-Manager soll zehn Millionen an VW zahlen

Um den Schaden des Dieselskandals für VW zu lindern, wollen Manager nun freiwillig Millionenbeträge zahlen. Der Großteil der Schadenssumme soll angeblich jedoch von einer Schweizer Versicherungsgruppe kommen.
Dieselskandal: Ex-Manager soll zehn Millionen an VW zahlenQuelle: www.globallookpress.com © FrankHoermann/SVEN SIMON

Rund 32 Milliarden Euro musste VW bisher im Dieselskandal zahlen. Jetzt betreibt der Konzern finanzielle Schadensbegrenzung und forderte wegen möglicher Verletzung von Sorgfaltspflichten von seinen Managern Geld zurück. Noch in dieser Woche sollen mit zahlreichen Managern Vergleiche geschlossen werden. Nach Informationen des Business Insider soll angeblich rund eine Milliarde Euro an Rückforderungen von Ex-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn im Gespräch gewesen sein.

Angeblich sollte zunächst von den Vorständen je rund eine Million an VW überwiesen werden. Diese gehe aus den Vertragsentwürfen hervor. Winterkorn solle zehn Millionen zahlen. Das wäre in etwa ein früheres Jahresgehalt des Managers. 

Vorausgegangen war eine Untersuchung der Kanzlei Gleiss Lutz. Die Juristen fanden heraus, dass Winterkorn nach dem 27. Juli 2015 "unterlassen habe, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in Dieselmotoren unverzüglich und umfassend aufzuklären".

Die Anwälte warfen auch dem ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler und anderen Managern bei VW, Audi und Porsche Pflichtverletzungen vor. Winterkorn selbst gab über seinen Anwalt bekannt, sich vor dem Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 korrekt verhalten zu haben. So auch die anderen Manager. 

Im Zuge einer Einigung und um langwierige zivilrechtliche Streitereien zu vermeiden, wollen die Manager zahlen. Das Gros der weiteren Zahlungen werden allerdings wohl die Managerversicherungen übernehmen. In diesem Fall wird es wohl die Zurich Versicherung aus der Schweiz treffen. Dabei soll es nach Informationen des Business Insider wohl um rund 200 bis 300 Millionen Euro gehen. Warum nicht die volle Deckungssumme einer D&O-Versicherung ausbezahlt wird, die bei rund 500 Millionen Euro liegt, ist Objekt zahlreicher Spekulationen.

Im rechtlichen Fall einer fahrlässigen Handlung eines Managers würde die Versicherung sicherlich mehr zahlen als bei nachgewiesenem Vorsatz.

Das werden aber die Richter in den noch laufenden Verfahren gegen die Ex-Vorstände in Braunschweig und München demnächst schriftlich feststellen.

Bis es so weit ist, dass den Managern per Urteil Verletzungen der Sorgfaltspflicht richterlich attestiert werden, schöpft VW sicher aus der Versicherungskasse. In jedem Falle müssten der VW-Aufsichtsrat und die Hauptversammlung zustimmen. 

Wie es in ähnlichen Verfahren laufen kann, zeigte der Siemens-Korruptionsskandal. Konzernmanager sollen zwischen 1998 und 2003 rund 14 Führungskräfte der griechischen Telekommunikationsgesellschaft OTE bestochen haben. 2017 begann der Prozess in Athen mit 64 Angeklagten. Zehn von ihnen verstarben während des Verfahrens. 22, darunter auch Siemens-Manager, bekamen Haftstrafen von bis zu 15 Jahren. Das Verfahren gegen Ex-Siemens-Boss Heinrich von Pierer wurde gegen 250.000 Euro Bußgeld eingestellt. Fünf Millionen Euro zahlte er darüber hinaus als Schadenersatz an die Firma. 

Mehr zum Thema - EU brauchte drei Jahre: Abgasskandal-Strafen für VW und BMW sechs Jahre nach Aufdeckung in USA

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.