Deutschland

"Doppelte Rentenbesteuerung" rechtens: Klage vom Bundesfinanzhof abgewiesen

Der Bundesfinanzhof hat eine Klage wegen doppelter Rentenbesteuerung abgewiesen. In der Begründung des Urteils legt er Parameter für die Berechnung fest, ab wann doppelte Besteuerung vorliegt. Die Gefahr wird kommen, da bei künftigen Rentnern die Freibeträge immer kleiner werden.
"Doppelte Rentenbesteuerung" rechtens: Klage vom Bundesfinanzhof abgewiesenQuelle: www.globallookpress.com © Neundorf/Kirchner-Media via www.

In einem bereits mit Spannung erwarteten und nun am Montag veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Klage gegen die sogenannte doppelte Rentenbesteuerung abgewiesen. Zugleich weist er in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass die unter dieser Bezeichnung bekannte Gefahr in naher Zukunft tatsächlich eintreten könne und zunehmen werde. Das Urteil trägt die Nummer X R 33/19 und ist am 19.5.2021 ergangen.

Das Urteil legt genaue Parameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung fest. Der Kläger, der seit 2007 seine Rente bezieht, hatte in selbstständiger Tätigkeit mindestens 46 Prozent seiner Rentenbeiträge selbst erarbeitet, wie in der Klage dargelegt wurde. Diese erarbeiteten Beiträge wurden als Einkommen seinerzeit bereits besteuert, so dass er in der nochmaligen Besteuerung seiner heutigen Rentenbezüge eine doppelte Besteuerung erkannte. Er legte dementsprechend zwar Widerspruch bei seinem Finanzamt ein, der wurde allerdings erwartungsgemäß zurückgewiesen. Er klagte somit vor einem Finanzgericht, auch dieses hatte diese Klage abgewiesen. Jetzt verlor er mit seinem Ansinnen vor dem BFH.

Der BFH gab als Grund für die Abweisung der Klage an, dass es nicht in jedem konkreten Einzelfall zu einer doppelten Besteuerung komme. Bei dem Kläger seien die Parameter dafür "nicht erfüllt". Auch folgte er einem Argument des Klägers nicht, wonach die Geldentwertung bei der Festlegung der Parameter berücksichtigt werden solle.

Dennoch sieht sogar der BFH eine Entwicklung voraus, nach der es bei künftigen Rentenbeziehern zur doppelten Besteuerung kommen werde. "Dies folgt daraus, dass der für jeden neuen Rentnerjahrgang geltende Rentenfreibetrag mit jedem Jahr kleiner wird. Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren." So heißt es in der Pressemitteilung zu dem Urteil vom Montag.

Im Jahr 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 6.3.2002) entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Rentnern und Pensionären beendet werden müsse. Der Deutsche Bundestag hatte daraufhin im Jahre 2004 das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) erlassen, das 2005 in Kraft trat. Es regelt eine angebliche Anpassung der Rentensysteme untereinander bis in das Jahr 2040.

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