Deutschland

Nach Rücktritt als Familienministerin: Giffey steht üppiges Übergangsgeld zu

Sie war von April 2015 bis März 2018 Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Neukölln und seit März 2018 Bundesfamilienministerin. Nun hat Franziska Giffey ihren Rücktritt erklärt. Doch das bedeutet nicht unbedingt finanzielle Einbußen – dank des Übergangsgeldes.
Nach Rücktritt als Familienministerin: Giffey steht üppiges Übergangsgeld zuQuelle: AFP © Kay Nietfeld

Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG) stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1953 und wurde zuletzt im Juni letzten Jahres geändert. Es sorgt auch bei einem harten Exit eines Ministers oder einer Ministerin für eine weiche Landung.

Wörtlich heißt es unter Paragraf 14:

"(1) Ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung erhält von dem Zeitpunkt an, in dem seine Amtsbezüge aufhören, Übergangsgeld.

(2) Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre.

(3) Als Übergangsgeld werden gewährt

1. für die ersten drei Monate das Amtsgehalt und der Ortszuschlag in voller Höhe

2. für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge.

Das Übergangsgeld wird monatlich im Voraus gezahlt."

Einem Bericht des Magazins Business Insider vom Dienstagmorgen zufolge hat sich die Prüfungskommission der Freien Universität Berlin dafür ausgesprochen, der SPD-Politikerin ihren Doktortitel abzuerkennen. Das kann Folgen für die berufliche Zukunft der 43-Jährigen haben, nicht aber für ihr Übergangsgeld. Noch bevor die FU Berlin Stellung in ihrem Fall bezog, hat Giffey reagiert und verkündete ihren Rücktritt als Familienministerin. 

Einem Minister stehen laut Steuerzahlerbund theoretisch nach nur einem Tag Amtszeit rund 63.000 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit – sie ist seit März 2018 Ministerin – könne es auf rund 190.000 Euro steigen, das maximal zwei Jahre nach Ausscheiden gewährt wird. Auch diese Übergangsgelder werden ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet.

Giffey müsste sich also innerhalb von vier Wochen nur bei ihrem Dienstherrn, dem Bezirksamt Neukölln, weiterhin beurlauben lassen und schon klingeln die Kassen. Sonst müsste sie dort arbeiten. 

Zuhause hätte sie mit ihrem Ehemann nun etwas Zeit für die Familie. Das Verwaltungsgericht Berlin warf Karsten Giffey im vergangenen Jahr in 54 Fällen Betrug bei seinen Arbeitszeiten  vor. Er arbeitete ebenfalls beim Bezirk. In der schriftlichen Urteilsbegründung stand:

"Der vom Beklagten insgesamt verursachte Betrugsschaden liegt über 3.000,- Euro und ist damit bereits für sich betrachtet von erheblicher Bedeutung. (...) Belastend ist darüber hinaus das jedenfalls für die Falscheintragungen in den Arbeitszeitbögen offensichtliche Motiv des Beklagten, ein anderes gravierendes Dienstvergehen, nämlich die Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten während der Arbeitszeit, zu verdecken und damit letztlich zu erreichen, für diese Zeit von zwei Stellen eine Vergütung zu erhalten."

Franziska Giffey ist seit November 2020 Vorsitzende der SPD Berlin, deren Spitzenkandidatin sie für die Abgeordnetenhauswahl im September sein wird. Eines ihrer nächsten Ziele: Regierende Bürgermeisterin Berlins. Dazu braucht man keinen Doktortitel.

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