Deutschland

Mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene: Bundestag stimmt dafür

Gegen das Coronavirus geimpfte und von einer Infektion genesene Personen könnten sich bereits ab diesem Samstag über mehr Freiheiten erfreuen. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sollen dann entfallen. Der Bundestag stimmte dem am Donnerstag zu. Am Freitag folgt die Abstimmung im Bundesrat.

Nach ersten Studienergebnissen erkranken gegen das Coronavirus Geimpfte seltener und – falls doch – weniger schwer an einer Coronavirus-Infektion. Auch die Möglichkeit der Weitergabe des Virus wird durch eine Impfung verringert. Am Donnerstag entschied der Bundestag, dass die Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte und Genesene in Deutschland künftig nicht mehr gelten.

Das sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bei der Beratung einer entsprechenden Verordnung am Donnerstag im Bundestag. Es gehe zum Beispiel darum, dass Menschen in Pflegeheimen nun lange allein in ihren Zimmern essen mussten und in Zukunft wieder im Speisesaal essen können. Oder Geschwister zu Muttertag auch zusammen ihre Mütter besuchen können.

Nach dem Bundestag will an diesem Freitag auch der Bundesrat der Verordnung zustimmen. Die Erleichterungen könnten somit am Wochenende in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte die Lockerungen in Aussicht gestellt. 

Lambrecht verwies auf das Bundesverfassungsgericht, das am Vortag Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt hatte. Sie sagte, Grundrechte könnten eingeschränkt werden, um Leben und Gesundheit zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sicherzustellen. Die Einschränkungen müssten aber auch wieder entfallen – "nämlich dann, wenn dieser gute Grund wegfällt". Geimpfte und Genesene könnten andere nur noch in deutlich geringerem Maß gefährden.

Die Justizministerin betonte zugleich, die Pandemie müsse weiter bekämpft werden:

"Wir alle müssen gemeinsam mit Hochdruck daran arbeiten, dass diese Schritte in die Normalität alsbald eben nicht nur für Geimpfte und für Genesene gelten, sondern wir alle diese ersehnte Normalität uns wieder zurückerarbeiten."

Eine Person gilt 14 Tage nach Erhalt der zweiten Vakzindosis als gegen das Coronavirus geimpft. Die Geimpften und diejenigen, die eine Coronavirus-Infektion durchlaufen haben, dürfen ohne die Vorlage eines aktuellen Corona-Tests in Geschäfte, zum Friseur und in Zoos. Die Quarantänepflicht nach Reisen entfällt. Allerdings bleibt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dort bestehen, wo sie vorgeschrieben ist. Viele Länder hatten bereits Lockerungen für diesen Personenkreis umgesetzt. 

Derzeit werden Personen ab 16 Jahren in Deutschland gegen das Coronavirus geimpft. Noch sind die Impfstoffe nicht für Kinder zugelassen. Der Hersteller BioNTech hat bereits eine Zulassung beantragt. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt fordert Pläne für eine schnelle Impfung von Kindern und Jugendlichen. Der digitale EU-weite Impfpass soll im Juni eingeführt werden. 

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(rt/dpa)

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