Deutschland

Oxford-Studie belegt auch Thrombose-Gefahr durch BioNTech-Impfung – Wer haftet in Deutschland?

Da laut einer aktuellen Oxford-Studie Thrombosen bei Impfungen mit dem BioNTech/Pfizer-Impfstoff ähnlich häufig wie bei AstraZeneca auftreten, wollte RT-Redakteur Florian Warweg wissen, wie es mit der Haftungspflicht bei BioNTech/Pfizer aussieht.

Frage Warweg:

Laut einer aktuellen Oxford-Studie treten Thrombosen bei Impfungen mit dem BioNTech-Impfstoff ähnlich häufig auf wie bei Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff. In diesem Zusammenhang würde mich interessieren – weil da bisher relativ wenig bekannt ist für die bundesdeutsche Bevölkerung ist –, wie es mit der Haftungspflicht bei BioNTech/Pfizer aussieht. Könnte das Gesundheitsministerium uns dazu vielleicht ein bisschen aufklären?

Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums Sebastian Gülde:

Zum Thema Haftungsrecht haben wir hier ja schon mehrfach Auskunft gegeben. Grundsätzlich ist es so: Für Mängel am Impfstoff, beispielsweise produktionsbedingte Mängel, haftet das Unternehmen. Für eventuelle Schädigungen oder Nebenwirkungen, die bei einer Impfung auftreten, die seitens der STIKO empfohlen wird, haftet der Staat.

Zusatzfrage Warweg:

Allein in meinem eigenen näheren Bekanntenkreis gibt es zwei Personen, die nach BioNTech-Impfungen schwere Herzrhythmusstörungen hatten, die bis heute auch anhalten und die von Ärzten auch auf die Impfung zurückgeführt wurden. Bei denen hat sich bisher niemand von BioNTech/Pfizer gemeldet. Deshalb würde ich jetzt einmal sozusagen induktiv fragen: Wie ist denn da das Prozedere? Gibt es da Abmachungen? Denn lang anhaltende Herzrhythmusstörungen sind ja keine kleinen Nebenwirkungen. Wie ist das Prozedere, wie reagiert BioNTech da sonst?

Regierungssprecher Seibert:

Wenn ich dazu einmal ganz kurz etwas sagen darf: Bevor wir jetzt dazu kommen, dass wir aus anekdotischen Erzählungen einzelner Journalisten medizinische Theorien entwickeln, würde ich wirklich dafür plädieren, dass wir das in den Händen der Fachleute lassen. Der Einsatz der in Europa und damit auch in Deutschland zugelassenen Impfstoffe wird streng überwacht. Wir haben es erlebt: Als im Zusammenhang mit der AstraZeneca-Impfung die Problematik der Sinusvenenthrombosen aufgekommen ist, ist die Verwendung des Impfstoffs eine Zeit lang ausgesetzt und danach qualifiziert wieder erlaubt worden. Das ist eine Sache, die wir – glaube ich – nicht auf der politischen Ebene lösen, sondern zu der die Experten der EMA, die Experten des Paul-Ehrlich-Instituts und dann auch der STIKO ihre Empfehlungen abgeben. Ich bin persönlich der Meinung, dass es jetzt nicht viel bringt, hier zu sagen: "Ich kenne einen und ich habe auch schon mal einen gehört, der …".

Zuruf Warweg:

Aber Sie haben meine Frage nicht beantwortet.

Moderation der BPK Ute Welty:

Ich diskutiere mit Ihnen an dieser Stelle nicht die Regeln, Herr Warweg. Sie haben jetzt nicht das Wort.

Seibert:

Durch die EMA und durch das Paul-Ehrlich-Institut wird so etwas, wie wir es im Falle AstraZeneca erlebt haben, aufgearbeitet, wenn es solche Hinweise gibt, und zwar in allen Ländern, die diesen Impfstoff einsetzen. Dann werden Daten gesammelt und dann beugen sich die Experten, wie es bei AstraZeneca geschehen ist, über diese Daten und werten aus, ob es da Zusammenhänge gibt, in welcher Häufigkeit das auftritt usw.

Zuruf Warweg:

Ich meinte aber die Pharmakonzerne...

Welty:

Herr Warweg, Sie haben jetzt nicht das Wort.

Gülde:

Ich kann vielleicht ganz kurz noch etwas ergänzen: Grundsätzlich ist es ja, dass Verdachtsmeldungen an das Paul-Ehrlich-Institut weitergemeldet und dort dann auch ausgewertet werden. Impfschäden – ich gehe einmal davon aus, Sie sprechen jetzt von Impfschäden – müssen dann als solche diagnostiziert werden. Eventuelle Entschädigungszahlungen ergeben sich dann aus dem Infektionsschutzgesetz und müssen dann bei den zuständigen Landesbehörden eingereicht werden. Das ist das Verfahren.

Mehr zum Thema - Oxford-Studie: Thrombosen bei BioNTech-Impfstoff fast genauso häufig wie bei AstraZeneca

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