Deutschland

Tesla bedrängt Brandenburg – im Rahmen eines nicht relevanten Gerichtsverfahrens

Tesla hat eine ungewöhnliche Gelegenheit genutzt, um seine Kritik am Genehmigungsverfahren für sein E-Auto-Werk zu erneuern. Der Konzern beklagt die Länge und die bürokratischen Hürden sowie manche Erscheinungen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit.
Tesla bedrängt Brandenburg – im Rahmen eines nicht relevanten GerichtsverfahrensQuelle: www.globallookpress.com © Uwe Koch via www.imago-images.de/www.imago-images.de

Mit einer scharfen Kritik an Genehmigungsverfahren ist Tesla am Donnerstag an die Öffentlichkeit getreten. "Der deutsche Genehmigungsrahmen für Industrie- und Infrastrukturprojekte sowie für die Raumplanung steht in direktem Gegensatz zu der für die Bekämpfung des Klimawandels notwendigen Dringlichkeit der Planung und Realisierung solcher Projekte", heißt es in einer Erklärung. Der US-Konzern errichtet im Brandenburgischen Grünheide ein Werk für Elektroautos. Es gebe 16 Monate nach Antragstellung noch keinen Zeitplan für die endgültige Genehmigung. Das "eklatanteste Problem" sei, dass Projekte, die den Klimawandel bekämpften und solche, die ihn beschleunigten, gleich behandelt würden.

Als "eklatant" muss bei Tesla die Gelegenheit erkannt worden sein, zu der der US-Konzern diese Erklärung abgab: Bei einem Gerichtsverfahren, das mit dem Werk in Brandenburg nichts zu tun hat. Gar nichts! Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt gegenwärtig die Bundesrepublik wegen unzureichender Klimapolitik vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Tesla reichte dort seine Stellungnahme als "ein Freund des Gerichtes" ein. Die DUH zeigte sich "überrascht".

Ab Sommer will Tesla 500.000 Autos jährlich am südlichen Autobahnring von Berlin bauen. Das Werk errichtete das Unternehmen mit vorläufigen Zulassungen. Die Rodungen und Aufbauarbeiten wurden wiederholt nach Aktionen von Umweltverbänden unterbrochen.

Tesla schlägt zehn Maßnahmen vor, mit denen der Ablauf der Genehmigung verbessert werden könne. Bei nachhaltigen Projekten sollten Verfahren beschleunigt und indirekte Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt werden. Tesla kritisierte, dass bei der Beteiligung der Öffentlichkeit "einige Bestimmungen zu Missbrauch einladen". Auf großen Anhörungen würden "Lautstärke statt Substanz" zählen.

Das Land Brandenburg hat auf seiner Webseite die wichtigsten Fragen zum Tesla-Werk zusammengefasst. Das Verfahren wird nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt. Immissionsschutz, Naturschutz, Trinkwasserschutz, Baurecht und Waldrecht werden von den zuständigen Behörden geprüft und dann in einer Genehmigung zusammengefasst. Tesla hat seinen Antrag im Dezember 2019 gestellt und im Juni 2020 ergänzt.

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(RT / dpa)

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