Deutschland

BKA: 124 Islamisten der Risikostufe "hoch" befinden sich auf freiem Fuß in Deutschland

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Nachfrage der Bundestagsfraktion der Grünen geht hervor, dass sich 124 Hoch-Risiko-Islamisten, die nach dem Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE Anschläge verüben könnten, uneingeschränkt in Deutschland bewegen.
BKA: 124 Islamisten der Risikostufe "hoch" befinden sich auf freiem Fuß in DeutschlandQuelle: www.globallookpress.com © Matthias Balk

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90/Die Grünen, die der Welt vorliegt, geht hervor, dass sich laut dem Bundeskriminalamt (BKA) derzeit 124 islamistische Hoch-Risiko-Extremisten in Deutschland auf freiem Fuß befinden.

Die Gefährder werden nach dem Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE eingestuft. Auf der dreistufigen Risikoskala werden die beobachteten Personen mit einem hohen, auffälligen oder moderaten Risiko eingeordnet.

Demnach gibt es in Deutschland 124 extremistische Hochrisiko-Islamisten, die sich wiederum in 97 sogenannte Gefährder und 27 als relevante Personen einteilen lassen. Als Gefährder oder relevant gelten diejenigen, bei denen aufgrund bestimmter Tatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, dass sie sich an politisch motivierten Straftaten beteiligen könnten bzw. eine feste Funktion, wie zum Beispiel eine Führungsrolle oder als Unterstützer, in der Szene einnehmen.

Bei 151 Personen besteht ein "moderates Risiko".

Nach den Angaben der Bundesregierung gibt es Kenntnisse über 240 – nicht in Haft befindliche – Gefährder, die Behörden bundesweit registriert haben. 135 dieser Personen besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Drittel von ihnen die eines weiteren Staates.

Unter den 240 Gefährdern befinden sich zudem 41 Syrer, 17 Russen, sieben Iraker, sieben Türken und Personen aus knapp 20 weiteren Ländern. Bei sieben Gefährdern gilt die Nationalität offiziell als "ungeklärt" – drei weitere sind staatenlos.

Einige Islamisten wurden in den vergangenen Jahren daran gehindert, die Bundesrepublik zu verlassen. Ausreisen können Behörden untersagen, wenn konkrete Hinweise auf eine geplante Unterstützung einer Terrorgruppierung im Ausland vorliegen.

 Derzeit liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bei 24 Gefährdern und 13 relevanten Personen gültige Ausreiseuntersagungen vor", heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Gerade bei Islamisten, die in ein "sogenanntes Dschihadgebiet" ausreisen wollten, bestehe ein "erhöhtes Gefahrenpotenzial".

Auf die Frage, wie viele der Gefährder und relevanten Personen eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, konnte die Bundesregierung in ihrer Antwort keine Auskunft geben. Dies falle in die Zuständigkeit der Landesbehörden.

Kritik von Bündnis 90/Die Grünen

Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, kritisiert:

Es kann einfach nicht sein, dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse zum Bewaffnungsgrad von Gefährdern hat und lapidar auf die Länder verweist.

Der Bund müsse die Kenntnisse der Länder bündeln. Schließlich interessierten sich Terroristen nicht für Bundesländergrenzen und nutzten staatliche Nachlässigkeit gezielt aus.

Auch Mihalic' Parteikollege und Vizefraktionschef Konstantin von Notz fordert Veränderungen. Eine Politik, die den Umgang mit Gefährdern auf das Schlagwort "Abschiebungen" reduziere, schlage sicherheitspolitisch völlig fehl.

Dringend erforderlich seien "tragfähige Konzepte für die relevante Gruppe derzeit inhaftierter Gefährder, deren Entlassung unmittelbar bevorsteht". Schnellstmöglich müsse geklärt werden:

Wer muss eng überwacht werden, welche Auflagen sind möglich und notwendig, wie sprechen sich einzelne Bundesländer ab, und welche Rolle kommt hierbei der Bundesregierung zu?

Was ist RADAR-iTE?

Mit RADAR-iTE (Regelbasierte Analyse potenziell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus) werden islamistische Terroristen bzw. Terrorgruppen ermittelt.  Es ist ein Risikobewertungsinstrument, das zwischen Anfang 2015 und September 2016 vom Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie der Universität Konstanz entwickelt wurde. Im Sommer 2017 begann die bundesweite Einführung.

Mehr zum Thema - Interne Dokumente: Tatverdächtiger aus Dresden wollte in die Türkei ausreisen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.