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Schritt für Schritt: Versammlungsrecht in Sachsen jetzt eingeschränkt

Nach der Demonstration in Leipzig hat Sachsen sein Demonstrationsrecht verschärft. Politik und Mainstream-Medien scheinen dies zu begrüßen. Inwieweit es den Gerichten gelingt, ihre Unabhängigkeit zu wahren, wird sich wohl erst noch erweisen müssen.
Schritt für Schritt: Versammlungsrecht in Sachsen jetzt eingeschränktQuelle: www.globallookpress.com © Sebastian Kahnert / dpa

Im Nachgang der Demonstration gegen die Corona-Politik der Regierung am vergangenen Wochenende hat Sachsen nun das Versammlungsrecht verschärft. Wie Innenminister Roland Wöller (CDU) am Dienstag mitteilte, sind unter freiem Himmel fortan nur noch "stationäre" Versammlungen mit höchstens 1.000 Teilnehmern erlaubt. Dabei müssen zudem Gesichtsmasken getragen und die Mindestabstände zueinander eingehalten werden. Im Einzelfall können auch Ausnahmen erteilt werden. Aber nur, "wenn dies aus infektionsrechtlicher Sicht vertretbar ist", so Wöller weiter auf einer Pressekonferenz.

Wie schon die Großdemonstration Mitte August in Berlin war auch die vom Wochenende in Leipzig erst durch einen Gerichtsentscheid möglich geworden. Wöller kritisierte den Gerichtsentscheid, steht aber seither dennoch seitens der Koalitionspartner SPD und Grüne unter Druck. Denn beide Parteien wünschen sich offenbar eine härtere Gangart gegenüber Kritikern der Regierungsmaßnahmen in Sachen Corona. So sei koalitionsintern von einer "massiven Vertrauenskrise" und "personellen Konsequenzen" die Rede gewesen, wie der MDR berichtet. Der stellvertretende Ministerpräsident und SPD-Vorsitzende Martin Dulig bezeichnete die Vorgänge rund um die Demonstration gar als "Belastung für die Koalition". Dem MDR sagte Dulig:

[Ich] erwarte von der CDU, dass sie schnell aufklärt, schnell dazu beiträgt in der Koalition, dass die richtigen Konsequenzen gezogen werden, denn so etwas wie in Leipzig darf nicht noch einmal vorkommen.

Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) sieht zudem die Polizei in der Pflicht. Dort habe man ein ganzes "Spektrum von Möglichkeiten". So sei beispielsweise die "Steuerung von Teilnehmern" mit "Technik, Gittern oder indem man Fahrzeuge hinstellt, die bestimmte Wege eröffnen oder versperren" denkbar. Damit dürfte der schleichende Rückbau von Bürger- und Freiheitsrechten eine neue Stufe erreicht haben. Denn jede missliebige Demonstration kann fortan unter dem Verweis auf ein vermeintliches Gesundheitsrisiko verhindert werden. Eine evidenzbasierte Begründung für derlei Restriktionen ist bislang freilich nicht angedacht.

Diese Entwicklung wird erwartungsgemäß von offiziellen Medien umrahmt und vorangetrieben. So bezeichnete beispielsweise der frühere ARD-Chefredakteur Rainald Becker den ursprünglichen Bautzener Gerichtsentscheid zugunsten der Demonstration in Leipzig in einem Tagesthemen-Kommentar als "unverständlich" und "skandalös". Es gehe dabei freilich nicht um das Demonstrations- und Versammlungsrecht, sondern um "das Risiko von Ansteckung". Die Demonstrationsteilnehmer würden zur "Bedrohung" für die Vorsichtigen. Die "Kinds- und Querköpfe", die "für die merkwürdigsten Inhalte" demonstrierten, könnten dies – wenn es schon sein muss, sozusagen – doch auch auf dem "freien Feld" tun, schlägt Becker vor. 

Auch etwa der Spiegel schlug in die gleiche Kerbe. So sei das Verhalten der Demonstranten "eine Ohrfeige ins Gesicht all jener, die gerade versuchen, sich strikt im Sinne der Gemeinschaft an die Regeln zu halten". Die Konsequenz aus Leipzig müsse gar sein, "solche großen Demonstrationen in Corona-Zeiten konsequent zu verbieten", denn "das Signal aus Leipzig" sei "gefährlich". Und mehr noch: Dies wäre sogar dann geboten, "wenn im Zusammenhang mit großen Demonstrationen keine Neuinfektionen stattfinden sollten", so der Spiegel weiter.

Der Druck auf die Gerichte, die bislang in vielen Fällen das letzte Bollwerk gegen verfassungsrechtlich äußerst bedenkliche Beschlüsse der Politik und deren eindringliche Propagierung durch Mainstream-Medien bildeten, dürfte wachsen. Inwieweit es ihnen gelingen wird, ihre Unabhängigkeit zu wahren und den faktischen Rückbau von Grundrechten zu stoppen, wird sich wohl erst noch erweisen müssen.

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