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Nach Corona-Demo in Leipzig: Zuständiger OVG-Richter wird als "Corona-Leugner" diffamiert

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht steht in der Kritik, weil es die Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am vergangenen Samstag nicht verboten hatte. Damit nicht genug, wird der zuständige Richter nun selbst als "Corona-Leugner" verunglimpft.
Nach Corona-Demo in Leipzig: Zuständiger OVG-Richter wird als "Corona-Leugner" diffamiertQuelle: www.globallookpress.com © Jens Schulze via www.imago-image/www.imago-images.de

Nach der Großdemonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Leipzig am Samstag wird der zuständige Richter Matthias Dehoust am Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen in den sozialen Netzwerken und Teilen der Medien scharf kritisiert und als "Corona-Leugner" diffamiert. Der sechste Senat des Gerichts hatte unter Dehousts Vorsitz die Kundgebung unter Auflagen erlaubt.

Verschiedene Medien unterstellten Dehoust daraufhin eine ideologische Nähe zu den Demonstranten. Der Richter ist einer von drei ständigen Redakteuren des Sächsischen Verwaltungsblatts, einer juristischen Fachzeitschrift, die sich mit öffentlichem Recht und öffentlicher Verwaltung befasst.

Ein Mitarbeiter des bekannten "Recherchenetzwerks" Correctiv twitterte bereits am Samstag, dass die Zeitschrift Desinformationen zu COVID-19 verbreite und man "mehr Recherchen zur Justiz" brauche. In dem Tweet waren Fotos der Zeitschrift enthalten, die die Behauptung belegen sollten.

Die Leipziger Volkszeitung griff diese Argumentation auf und fragte am Montag:

Haben Corona-Leugner am OVG das Sagen?

Unter Verweis auf die sozialen Netzwerke berichtete die LVZ am Montag von etwas "Pikantem", um dann festzustellen, dass Dehoust in seiner Tätigkeit als Redakteur der Zeitschrift für die "Corona-kritischen" Abhandlungen nicht zuständig war:

Das Pikante daran: Die vom Boorberg-Verlag herausgegebene Zeitschrift hat in ihrer November-Ausgabe zwei Artikel veröffentlicht, die mindestens Corona-kritisch sind. Die Texte sind mit "Nächste Epidemie Grippe? – Zum Ausstieg aus der Corona-Pandemie" und "Das Grundrecht auf die Heimat" überschrieben. Darin wird unter anderem behauptet, dass die Pandemie "im Vergleich mit der gewöhnlichen Grippe keine wesentlich schlimmere" sei und die Gesundheitsversorgung keineswegs kollabiere. Dehoust ist für die Themenbereiche Rezensionen und Fortbildung zuständig gewesen – nicht aber für die besagten Abhandlungen (...) 

Ähnlich hieß es in einem Artikel des Focus aus dem Burda-Verlag:

Dieses Blatt hat in seiner jüngsten Ausgabe einen Artikel mit dem Titel "Nächste Epidemie Grippe? Zum Ausstieg aus der Corona-Pandemie" veröffentlicht. In dem Artikel wird unter anderem behauptet, das Coronavirus sei "nicht wesentlich schlimmer als eine gewöhnliche Grippe". Offenbar wurde also unter der Verantwortung eines der Richter, die auch die Entscheidung über die "Querdenken"-Demo verantworten, Desinformationen über das Coronavirus verbreitet.

Der sechste Senat des Gerichts unter Vorsitz des Richters hatte am Samstagmorgen die Demonstration in der Innenstadt erlaubt und auf 16.000 Teilnehmer begrenzt. Die Stadtverwaltung wollte die Demonstration auf einen großen Messe-Parkplatz am Stadtrand verlegen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte dies zunächst gebilligt.

Nachdem es auch wegen der deutlich höheren Teilnehmerzahl – etwa 45.000 – zu zahlreichen Verstößen gegen die "Hygiene-Auflagen" gekommen war, wurde die Hauptveranstaltung auf dem Augustusplatz für beendet erklärt. In unmittelbarer Nähe fanden weitere Kundgebungen und Gegendemonstrationen statt. Als Gruppen von Personen im weiteren Verlauf des Tages und Abends trotz eines Verbots durch die Stadt zogen, machten Politiker und Medien das Gericht für diese als Skandal und Eskalation dargestellten Ereignisse verantwortlich. 

Das Oberverwaltungsgericht begründete am Dienstag seine Entscheidung mit einer detaillierten Berechnung, nach der die Flächen des Veranstaltungsortes für die von der Polizei prognostizierte Teilnehmerzahl ausgereicht hätte.

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