Deutschland

Bundestagsbeschluss: Fingerabdrücke auf Reisepässen werden ab August 2021 Pflicht

Der Bundestag hat in einem neuen Gesetz beschlossen, dass die Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen ab August 2021 verpflichtend ist. Auch Passfotos müssen künftig elektronisch übermittelt werden. Datenschützer kritisieren das neue Gesetz scharf.
Bundestagsbeschluss: Fingerabdrücke auf Reisepässen werden ab August 2021 PflichtQuelle: www.globallookpress.com © Christian Ohde/face to face

Der Bundestag hat am Donnerstagabend beschlossen, den Personalausweis sicherheitstechnisch aufzurüsten und die Speicherung von Fingerabdrücken auf diesem nun verpflichtend zu machen. Wer also ab August 2021 einen neuen Personalausweis beantragt, muss die Abdrücke seines linken und rechten Zeigefingers auf einem Chip des Personalausweises speichern. Das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen" wurde mit einer Mehrheit der Koalitionsfraktion aus CDU/CSU und SPD beschlossen. Grüne, Linke und FDP stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.

Auch Passfotos auf Papier werden dem neuen Gesetz zufolge ungültig. Grund dafür sind die Befürchtungen, dass die Fotos durch sogenanntes "Morphing" manipuliert werden können. Durch diese Technik ist es möglich, zwei Gesichter im Bild zu einem zu verschmelzen. Dadurch könnte ein Personalausweis von zwei verschiedenen Personen verwendet werden. Um dies zu verhindern, sollen die Passfotos künftig auf elektronischem Wege an die Meldebehörden gesendet werden. Beim Transfer soll dann die Tauglichkeit der Fotos geprüft werden. Kritiker halten dem Innenministerium jedoch entgegen, dass sich die "Morphing"-Verdachtsfälle lediglich im einstelligen Bereich bewegen.

Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes sah außerdem vor, dass die Fotos künftig nur noch in den Behörden gemacht werden können. Nach den Protesten von Fotografen können diese nun ebenfalls biometrische Fotos erstellen, sofern sie diese auf elektronischem und sicherem Wege an die Behörden übermitteln. Eine Lichtbildaufnahme auf dem Amt soll ebenfalls weiterhin möglich sein.

Das Innenministerium beklagte zudem, dass, wenn Rechtsbrecher im Ausland tätig werden, die Kollegen im Ausland oft nur die Seriennummer des Passes übermitteln würden. Dies schränke die Arbeit der deutschen Polizei bei Ermittlungen zu sehr ein. Durch die neue Gesetzgebung kann die Polizei nun Informationen und Passfotos bei den ausstellenden Passbehörden abfragen.

Eine weitere Gesetzesänderung betrifft den Eintrag des Geschlechts im Personalausweis: Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, können dort künftig ein "X" eintragen lassen.

Von Datenschutzorganisationen wird das neue Gesetz scharf kritisiert. Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage startete bereits im August eine Petition gegen die Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis, denn es gebe nun – "dank" des neuen Gesetzes – ohne diese biometrischen Merkmale künftig keine offiziellen Ausweisdokumente. Diese Zwangsmaßnahme ohne jeden Anlass entspreche jedoch nicht demokratischen Werten.

Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise zweifelt ebenfalls daran, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist. Er warnt "vor dem Aufbau einer unangemessenen Überwachungsinfrastruktur" und hält die neue Regelung für einen Grundrechtseingriff.

Mehr zum Thema -Plan der EU-Kommission: Verpflichtende Fingerabdrücke in Personalausweisen

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