Deutschland

Paritätsgesetz gekippt – War's das? Hoffentlich!

Das Brandenburger Landesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche das sogenannte Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Danach hätte der Landtag künftig zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzt werden müssen. Doch Quoten können keine Lösung sein.
Paritätsgesetz gekippt – War's das? Hoffentlich!© Christian Ohde / imago stock&people

von Falko Looff

Es ist schon eine seltsame Entwicklung und nicht erst seit Corona zu spüren. Offenbar müssen die Gerichte – jedenfalls "gefühlt" – immer stärker dafür herhalten, in umstrittene politische Fragen klärend einzugreifen – und werden dabei selbst ein Stück weit zum politischen Akteur. Das ist jedoch nicht deren Schuld. Ganz im Gegenteil, sie erfüllen dabei lediglich die Rolle, die ihnen in einem Verfassungsstaat zukommt.

Vielmehr ist es die Politik, die anscheinend immer weniger in der Lage ist, durch den Einsatz von "gesundem Menschenverstand" zu klugen Entscheidungen zu gelangen. Stattdessen handelt sie allzu oft ideologiegetrieben, um die eigene, nicht selten lautstark und mit einem gewissen moralisierenden Impetus agierende Klientel zufriedenzustellen. Die Zahl derer im "Normalvolk", die sich nicht nur von den Parteien, sondern von den Eliten in einem viel umfassenderen Sinne immer stärker abgestoßen fühlen und sich letztlich gänzlich abwenden, wächst spürbar.

Doch dass das eine mit dem anderen zusammenhängen könnte – diese Verbindung wird von den "moralisch Korrekten" offenbar nicht hergestellt. Warum auch? Zu groß ist das eigene Ego – und wohl auch bereits die Entfernung von den Vorgängen am "Boden" der Gesellschaft. Was – in deren Augen – nicht passt, wird dann eben einfach passend gemacht.

Ein geradezu klassisches Beispiel für einen solchen Vorgang bietet das kürzlich vom Brandenburger Landesverfassungsgericht gekippte sogenannte Paritätsgesetz. Der Hintergrund: Die – mittlerweile abgewählte – rot-rot-grüne Regierungskoalition hatte die "geniale" Idee, den Frauenanteil im Landesparlament per Gesetz auf 50 Prozent anzuheben. In Kraft trat das Gesetz dann in diesem Jahr, und prompt gab es Verfassungsbeschwerden. Zwei davon waren nun erfolgreich. Auch in Thüringen war erst wenige Monate zuvor eine vergleichbare Regelung vom dortigen Landesverfassungsgericht gekippt worden. Warum das – und zwar jenseits von den rein juristischen Aspekten – richtig ist, kann in drei Punkten zusammengefasst werden.

1. Wie viele Quoten sollen es denn sein?

Die Befürworter von Frauenquoten und Paritätsgesetzen argumentieren in der Regel, dass damit ein Mehr an Gerechtigkeit hergestellt werde. Doch der Gedanke ist nicht bis zu Ende gedacht. Denn mit dem gleichen Argument ließen sich auch Quoten für zahlreiche andere gesellschaftliche Gruppen begründen. So zum Beispiel für Katholiken, Protestanten und Atheisten. Und dann natürlich – weil sonst ja diskriminierend – auch für Muslime. Oder gar für Sunniten und Schiiten.

Es wären Quoten zu bilden für Homosexuelle, Bisexuelle und selbstverständlich auch für Transgender-Personen. Unbedingt für Behinderte. Oder – auch dies wird ja hin und wieder gerne gefordert – Quoten für Menschen "mit Migrationshintergrund". Und wie wäre es denn hiermit: Quoten für Berufsgruppen? Haben wir denn nicht überproportional viele Lehrer und Juristen in den Parlamenten?

Doch was wäre eigentlich, wenn beispielsweise ein Homosexueller lieber eine bestimmte heterosexuelle Person ins Parlament wählen möchte, weil ihm deren Politik einfach mehr zusagt, und dies dann wegen einer Quote nicht möglich wäre? Oder – Vorsicht, jetzt ein ganz ketzerischer Gedanke – wenn eine Frau lieber einen bestimmten Mann wählen möchte, aber nun gezwungen wäre, sich für eine Frau zu entscheiden?

Genau solche Situationen werden durch Quoten doch erst hervorgebracht. Als gerecht kann das dann nicht mehr bezeichnet werden. Und zwar weder für die Wählenden noch für die so – also mittels Quote – Gewählten. Es ist eben zu Recht ein Makel, "Quoten-Frau" zu sein. Denn diese hat sich eben nicht zu gleichen Bedingungen durchsetzen müssen um dann Teil etwa eines Vorstands oder eben eines Parlaments zu sein. Vielmehr erhielt sie Sonderkonditionen und wurde, streng genommen, eigentlich auf "reservierte" Plätze innerhalb des eigentlichen Gremiums bestimmt bzw. gewählt.

2. Es werden in der Regel nur die attraktiven Tätigkeiten quotiert

Auffallend ist, dass es bei der Diskussion um Quoten oder "Paritäten" in der Regel nur um gut bezahlte und besonders attraktive Tätigkeiten, gerne in klimatisierten Büros, geht. Quoten für Parlamente und Vorstände werden von Befürwortern immer wieder gerne ins Spiel gebracht. Doch wo ist denn die Forderung nach Quoten für Kanalarbeiterinnen, Bergarbeiterinnen oder Müllfrauen? Es gibt sie nicht. Es liegt einfach nicht so im Fokus.

Doch müsste nicht genau dies eine ganz zentrale Forderung sein, wenn man an Quoten als Instrument glaubt? Nun, es wäre sicherlich ungerecht, dies allgemein zu unterstellen, doch manch einem, oder in diesem Fall manch einer, die nach Quoten schreit, geht es vielleicht gar nicht immer um Gleichberechtigung, sondern um Besserstellung – im Zweifel ihrer selbst. Immerhin ist ja Egoismus keine rein männliche Angelegenheit.

Und wie verhält es sich eigentlich mit Quoten für Männer in weiblich dominierten Berufen? Wo gibt es die Forderung nach geschlechterparitätisch besetzten Stellen zum Beispiel im Erzieherbereich? Oder in der Pflege? Wer immer als Mann schon einmal versucht hat, sich beispielsweise auf eine Stelle im Assistenzbereich zu bewerben, wird wissen, wovon die Rede ist.

3. Männer und Frauen sind verschieden

Und dann wäre da noch das, was Quoten-Befürworter am wenigsten verkraften können. Doch es muss gesagt werden, denn es ist wahr: Männer und Frauen sind verschieden. Das ist im Grunde so banal, dass es eigentlich jeder weiß, der nicht mit Scheuklappen durch die Welt geht. Man sieht es bei Kindern und eben auch später bei Erwachsenen.

Um hier nur einige Beispiele zu nennen: Frauen und Männer lernen unterschiedlich, schon in der Schule. Männer kommunizieren eher direkt, Frauen eher indirekt. Männer sind eher etwas risikobereiter, während Frauen eher auf Sicherheit bedacht sind. Wenn sie in Machtpositionen gelangen, versuchen Männer eher, ihr Umfeld zu dominieren, während Frauen stärker dazu neigen, Netzwerke zu bilden. Diese Unterschiede sind vorhanden. Und politische Analysten, Versicherungsmathematiker oder Werbestrategen arbeiten damit. Und solche Unterschiede haben dann eben auch Auswirkungen auf die Berufswahl.

Natürlich war es historisch so, dass Frauen der Zugang zu bestimmten Berufsfeldern – oder überhaupt die Möglichkeit, einen Beruf auszuüben – verwehrt wurde. Daraus jedoch den Schluss zu ziehen, dass nur eine paritätische Besetzung gerecht sei, greift aber einfach zu kurz und ist am Ende eben auch nicht richtig. Bestimmte Berufe, wie beispielsweise Pflege, werden einfach eher und auch lieber von Frauen gewählt als von Männern. Und Politik wiederum ist nun mal einfach stärker eine Männerdomäne. Eine nicht paritätische Besetzung von Parlamenten ist daher kein Ausdruck von Ungleichheit, sondern hat in erster Linie mit unterschiedlichen Perspektiven und Lebensentwürfen von Männern und Frauen zu tun.

Das, wovon das Grundgesetz spricht, ist ja eigentlich auch etwas anderes. Dort ist in Artikel 3 eben nicht von Gleichstellung, sondern von Gleichberechtigung die Rede. Es muss also nicht eine völlige Gleichheit zwischen den Geschlechtern in allen Lebensbereichen gegeben sein, doch müssen die Geschlechter vor dem Gesetz gleich sein. Und dazu gehört im Übrigen insbesondere auch die Gleichheit der Chancen – zum Beispiel, wenn es um Bildung geht.

Denn obwohl es diese Unterschiede gibt, dürfen diese umgekehrt ja auch nicht als Schablone verstanden werden, beispielsweise nach dem Motto: Wenn du ein Mann bist, musst du automatisch auch ein guter Handwerker sein, oder Ähnliches. Sondern es muss stattdessen für alle die gleichen Rechte und Chancen geben, damit sich ein jeder und eine jede auch verwirklichen kann. Insofern ist es unter anderem ausdrücklich zu begrüßen, dass heutzutage Frauen beispielsweise den Soldatenberuf ergreifen können.

Gleichmacherei im Sinne von Quoten oder Paritäten basiert dagegen auf einem grundlegenden Missverständnis und führt in Wahrheit nur zu neuen Ungerechtigkeiten. Insofern ist es wirklich zu begrüßen, dass die Paritätsgesetze in zwei Bundesländern gekippt worden sind. Bleibt zu hoffen, dass die Politik künftig die Finger davon lässt. Das Volk ist ohnehin weiter.

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